Mediapulse darf wieder Daten herausgeben
Mediapulse darf nach Klärung der Rechtslage wieder Daten an Sender und Vermarkter liefern.
Ende letzter Woche wurde gegen Mediapulse eine superprovisorische Verfügung vor dem Obergericht Nidwalden erwirkt (Werbewoche.ch berichtete). Erlaubt schienen nur noch Lieferungen an Sender und Vermarkter unter Einhaltung der Geheimhaltungspflicht, so Mediapulse in einem Pressecommuniqué vom Donnerstag. Da Mediapulse mit keinem Kunden eine Geheimhaltungsvereinbarung über die Daten habe, seien die Datenlieferungen an Sender und Vermarkter gestoppt worden, bis das zuständige Gericht über die Auslegung dieser Formulierung befunden habe.
Nachdem die Rechtslage mit dem zuständigen Gericht nun geklärt wurde, ist Mediapulse laut Mitteilung jetzt wieder in der Lage, die Messdaten den Kunden zur Verfügung zu stellen. Sender und Vermarkter erhalten deshalb ab heute wieder die täglichen Datenlieferungen.
