Bundesgericht bestätigt Vergabe der Plakatkonzession der Stadt Genf an Neo Advertising
Mit dem Entscheid vom 18. September 2019 hat das Bundesgericht die Beschwerde von APG|SGA bezüglich der Konzessionsvergabe von Plakatstellen auf öffentlichem Grund der Stadt Genf abgewiesen. Neo Advertising wird zum offiziellen Plakatanbieter der Stadt Genf.

Am Ende eines 33-monatigen Gerichtsverfahrens, bei dem das erstinstanzliche Verwaltungsgericht des Kantons Genf, das Kantonsgericht Genf und schliesslich das Bundesgericht involviert waren, wurde der Rekurs von der APG|SGA durch alle Instanzen vollumfänglich abgelehnt.
Die Stadt Genf und Neo Advertising können somit die Konzession von Plakatstellen auf öffentlichem Grund fortsetzen, welche der Stadtrat der Stadt Genf am 16. November 2016 an Neo Advertising vergeben hat. Neo Advertising wird damit zum offiziellen Plakatanbieter der Stadt Genf für die kommenden 5 Jahre. (pd)
