L’Hebdo trotz superprovisorischer Massnahmen erschienen

Heute Donnerstag ist die Westschweizer Wochenzeitung trotz superprovisorischer Massnahmen erschienen. Grund dafür war, dass die Anordnung zu spät eingetroffen ist.

Für die gerichtlich angeordnete Massnahme war ein Artikel über den Internetvergleichsdienst Comparis.ch ausschlaggebend. Im Zusammenhang mit Vergleichen von Krankenkassenprämien soll offenbar versucht worden sein, die Internetseite des Bundesamts für Gesundheit BAG zu hacken, wie die SDA am Donnerstag schreibt. Die Weisung per Post ist erst am Mittwochnachmittag eingetroffen, während L'Hebdo bereits in der Nacht auf Mittwoch gedruckt wurde. Dies sagte Daniel Pillard, Direktor für die Romandie beim Medienunternehmen Ringier, gemäss SDA. Damit bestätige er Informationen des Westschweizer Fernsehens RTS.

Auf der Internetseite der Zeitschrift wurde der Artikel gemäss Pillard dann aber gelöscht. Den weiteren gerichtlichen Auseinandersetzungen sieht L'Hebdo gelassen entgegen.

Comparis weist Vorwürfe vehement zurück

Der Internetvergleichsdienst Comparis.ch hat am Donnerstag gemäss SDA sämtliche Vorwürfe von Piraterie und anrüchigem Verhalten im Internet zurückgewiesen. Weil sich Ringier über einen Entscheid des Waadtländer Kantonsgerichts hinweggesetzt habe, werde Comparis.ch weitere rechtliche Schritte prüfen. Bei den Vorwürfen geht es um die Beschaffung der Krankenkassenprämien vor rund einem Jahr. Die Wochenzeitschrift L'Hebdo wirft Comparis.ch in seiner heutigen Ausgabe vor, diese Daten auf der Webseite des Bundesamtes für Gesundheit BAG unrechtmässig genutzt zu haben.

Comparis.ch weist diese Vorwürfe gemäss SDA vehement von sich. Das Unternehmen habe die öffentlich zugänglichen Daten des BAG mit einer gängigen und laut Bundesgericht legalen Methode, dem so genannten Crawling, verwendet. Auch das BAG werfe Comparis.ch kein strafbares Handeln vor. Diese Technik finde in jeder Suchmaschine Verwendung. Ziel sei es gewesen, den Konsumenten möglichst rasch einen umfassenden Überblick zu bieten. Daher wollte Comparis.ch denn auch das Erscheinen der fraglichen L'Hebdo-Ausgabe mit einer superprovisorischen Verfügung verhindern.

Nun will Comparis.ch weitere rechtliche Schritte prüfen, nachdem sich Ringier über die superprovisorische Verfügung hinweggesetzt und die Publikation nicht gestoppt habe.

 

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