Klage von zwei Journalisten gutgeheissen

Das Arbeitsgericht des Saanebezirks in Freiburg taxiert die Entlassung der Journalisten Jean Godel und André Hügli durch ihren Ex-Arbeitgeber Radio Freiburg/Fribourg als missbräuchlich und spricht den beiden die geforderten Summen praktisch vollständig zu.

Die zwei Journalisten waren im Februar 2010 von Radio Freiburg/Fribourg entlassen worden. Die beiden waren davor Teil einer vierköpfigen Delegation, die im Auftrag der Redaktion die Kritiken und Forderungen der Belegschaft an der neu geplanten Direktionsstruktur mit der Unternehmensleitung diskutieren sollte, wie es in einer Mitteilung heisst. Die Gespräche verliefen jedoch ergebnislos. Als das Team mit einer Medienmitteilung an die Öffentlichkeit ging, wurden die beiden entlassen.

Dagegen haben die beiden Arbeitnehmer mit Unterstützung des Berufsverbands Impressum und der Gewerkschaft Syndicom geklagt. Ihr Rechtsanwalt Bruno Kaufmann hat ihre Interessen vor Gericht vertreten.

Das Urteil bedeute eine grosse Genugtuung für die beiden betroffenen Journalisten, schreibt Impressum in der Mitteilung. Ihr Engagement in der Redaktion werde nun auch von offizieller Seite als schutzwürdig anerkannt. Darüber hinaus sei das Urteil aus grundsätzlicher gewerkschaftlicher Sicht von grosser Bedeutung. Denn die Arbeitnehmervertretungen würden unternehmensintern allzu oft massiv unter Druck gesetzt, und der Kündigungsschutz gegen missbräuchliche Entlassungen sei in der Schweiz unterentwickelt.Eine Arbeitnehmervertretung, die auf Augenhöhe mit der Unternehmensleitung diskutiere, müsse ihre Funktionen ohne Sanktionen und ohne Angst davor erfüllen können.

Das Urteil, das erst nach unbenütztem Ablauf der 30-tägigen Beschwerdefrist definitiv in Kraft tritt, sei ein Lichtblick in der Rechtsprechung zum Schutz der Rechte der Arbeitnehmenden.
 

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