Journalisten müssen für Berichterstattung nicht vor Ort sein
Medien dürfen auch über Ereignisse berichten, bei denen sie nicht vor Ort dabei sind. Dies hält der Presserat in einer Beschwerde über eine Gerichtsberichterstattung fest.
Im Dezember 2011 berichtete Tribune de Genève über den Strafprozess in der Affäre Aranda, wie der Presserat in einer Mitteilung schreibt. Charles Poncet, einer der Verteidiger des Angeklagten, beschwerte sich beim Presserat über die Autorin des Berichts, welche darin vortäusche, sie sei an der Gerichtsverhandlung anwesend gewesen, obwohl dies nicht zutreffe. Und er stellte generell infrage, ob ein Medium über eine Gerichtsverhandlung berichten dürfe, ohne vor Ort anwesend zu sein.
Der Presserat weist in seiner Stellungnahme 17/2012 darauf hin, dass Medien häufig über Ereignisse – auch über Gerichtsentscheide – berichten, bei denen sie nicht unmittelbar dabei sind. Beim beanstandeten Bericht deutet einzig die Formulierung «en regardant lejuge» auf eine Anwesenheit der Journalistin hin. Insgesamt wird die Leserschaft aber nach Auffassung des Presserats keineswegs dahingehend in die Irre geführt, die Gerichtsberichterstatterin sei an der Gerichtsverhandlung anwesend gewesen.
