Für alle Beteiligten etwas

Medienpolitik Mal liberal, mal restriktiv: Der Ständerat zeigte sich bei der RTVG-Session sehr kompromissfreudig.

Medienpolitik Mal liberal, mal restriktiv: Der Ständerat zeigte sich bei der RTVG-Session sehr kompromissfreudig. Grosse Stricke wollte niemand zerreissen. Darin war man sich im Ständerat schon vor den eigentlichen Beratungen zum neuen Radio- und Fernsehgesetz (RTVG) einig. Von links bis rechts herrschte vor allem in einem Punkt grosse Einigkeit: An der starken Rolle der SRG als Gebühren finanzierter Quasimonopolist sollte nicht ernsthaft gerüttelt werden, die Medienkampagne gegen SRG-Generaldirektor Armin Walpen (Stichwort: Porsche Cayenne) zeitigte keinerlei Wirkung. Im Gegenteil: Reihum führten die Räte die starke Konkurrenz durch ausländische Programme als Argument gegen eine Schwächung der SRG ins Feld.Trotz des immer wieder ertönenden Service-Public-Mantras und des behutsamen, bewahrenden Grundtenors nahm der Zweitrat qualitative Änderungen im neuen RTVG vor. Zwar ist das Gesetzeswerk noch nicht zu Ende beraten – in einigen Punkten müssen noch Differenzen mit dem Nationalrat bereinigt werden –, doch die Eckpfeiler stehen nun.
Bier und Wein am BildschirmEine der zentralen Neuerungen ist die Aufhebung des Werbeverbotes für leichte Alkoholika (Bier, Wein, Sekt) auf den Kanälen der privaten Schweizer Veranstalter wie auch in den Schweizer Werbefenstern der ausländischen Sender. Für die SRG hingegen bleibt Alkoholwerbung am Fernsehen tabu. Bei der Lockerung für die inländischen Veranstalter folgte der Ständerat, wie schon der Nationalrat, dem Entwurf des Bundesrats, bei der Regelung für ausländische Programmfenster obsiegte in der kleinen Kammer knapp ein Minderheitsantrag aus der vorberatenden Kommission.
Ungeachtet der gesundheits- und gesellschaftspolitischen Sprengkraft, welche das Thema Alkoholwerbung birgt, dominierten bei der Debatte
im Ständerat medienpolitische und ökonomische Argumente. Eine vom Nationalrat eingefügte Generalklausel, die den Bundesrat ermächtigt hätte, zum Schutz der Gesundheit und der Jugend Werbesendungen zu verbieten, fand beim Ständerat keine Gnade. Im Gegenzug wurde jedoch einem offen formulierten Artikel zugestimmt, der dem Bundesrat die Kompetenz gibt, zum Schutz von Minderjährigen Vorschriften zur Gestaltung der Werbung zu erlassen. Auch in diesem Punkt folgte der Ständerat dem Entwurf des Bundesrats, der – im Gegensatz zum Nationalrat –Werbung, die sich an Minderjährige richtet, generell verbieten wollte.
Zeigte sich der Ständerat bei der Alkoholwerbung liberaler als die Grosse Kammer, so schob er der medialen Promotion politischer und religiöser Inhalte einen Riegel und widersetzte sich damit dem Nationalrat, der diese zulassen wollte. Der Aargauer SVP-Ständerat Maximilian Reimann versuchte die Bestimmungen wenigstens für Politwerbung zu lockern. Es sei für ihn nicht einsehbar, weshalb private Radio- und Fernsehveranstalter von diesem Werbesegment ausgeschlossen werden sollen. «Welches Rechtsgut wird dadurch denn geschützt? Wenn man etwas verbietet, muss man auch etwas oder jemanden schützen.» Diese rhetorische Frage rief Bundesrat Moritz Leuenberger auf den Plan, der nicht medien-, sondern staatspolitische Erwägungen ins Feld führte. «Werbung für Politik ist teuer, und eine Öffnung würde es finanzstarken Gruppierungen ermöglichen, sich überdimensional in einen Abstimmungskampf einzumischen», so der Medienminister. Maximilian Reimanns Antrag scheiterte schliesslich deutlich mit 31 zu sechs Stimmen.
«Schutz von Kunstwerken»Auch die Form der Werbung war Thema der ständerätlichen RTVG-Debatte. Während der Nationalrat nur eine maximal zulässige Werbezeit festsetzen wollte, ging der Ständerat einen Schritt weiter und setzte der Unterbrecherwerbung klare Grenzen. Allerdings kann der Bundesrat Abweichungen von diesen Grundsätzen erlauben. Künftig muss Fernsehwerbung «grundsätzlich zwischen einzelnen Sendungen eingefügt und in Blöcken gesendet» werden. Eine Freigabe der Unterbrecherwerbung hatte keine Chance.
Ohne Konsequenzen blieb auch der Hinweis des Tessiner CVP-Ständerats Filippo Lombardi, wonach künftig vermehrt Geräte für den Fernsehempfang auf den Markt kommen, die Unterbrecherwerbung gezielt ausblenden können, und eine gesetzliche Regelung deshalb ins Leere ziele. Bundesrat Leuenberger verteidigte die restriktive Regelung: «Es geht um den Schutz von Kunstwerken. Filme sollen nicht bis zur Verunstaltung unterbrochen werden dürfen.»
Das Werbeverbot für leichte Alkoholika ist auf privaten Kanälen aufgehoben – religiöse und politische Werbung hingegen bleiben tabu.
Nick Lüthi

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