Fehler sind sofort und transparent zu korrigieren: Presserat rügt Kath.ch
Medien müssen Fehler in der Berichterstattung «unverzüglich» berichtigen und insbesondere bei schwerwiegenderen Fehlern transparent machen, was falsch war. Der Presserat hat eine Beschwerde gegen das Onlineportal Kath.ch teilweise gutgeheissen, wie er am Mittwoch mitteilte.
Das Portal des Katholischen Medienzentrums hatte in einer Berichterstattung vom Oktober 2022 über die Konkurrenz-Seite Swiss-cath.ch zwei Personen verwechselt, darunter deren Chefredaktor. Dieser reichte Beschwerde beim Presserat ein, weil der Redaktor den Fehler nicht korrekt korrigiert habe.
Der Presserat sah die Pflichten zur Wahrheit und Berichtigung verletzt. Er hielt in seiner Stellungnahme fest, wie Korrekturen korrekt zu erfolgen haben. Sie müssten unverzüglich und transparent erfolgen. Zudem müsse unmittelbar beim Text auf die Änderung hingewiesen werden.
Es müsse klar werden, was falsch gewesen sei und was neu richtigerweise gelte. Autor:innen müssten unmittelbar beim Text auf die Änderung hinweisen und den korrekten Sachverhalt nicht nur kommentarlos im Text selber anführen.
Der Presserat behandelte im vergangenen Jahr insgesamt 104 Beschwerden, das waren 10 mehr als im Jahr davor. Laut der Selbstregulierungs-Instanz für medienethische Fragen gibt insbesondere die identifizierende Berichterstattung immer wieder Anlass für Beschwerden. Das Präsidium plädierte im Jahresbericht dafür, auch bei schweren Straftaten nicht-identifizierend zu berichten. (SDA)