Ermittlungen gegen Tageswoche eingestellt

Für die Basler Tageswoche hat der Auflagentrick bei ihrer wöchentlichen Printauflage keine strafrechtlichen Folgen. Die Staatsanwaltschaft Basel-Stadt hat ein im Februar gegen die verantwortliche Person eingeleitetes Strafverfahren eingestellt.

Ein Sprecher der Staatsanwaltschaft bestätigte am Mittwoch entsprechende Angaben das Basler Nachrichtenportals Online Reports. Ermittelt worden war wegen Verdachts auf Betrug, eventuell auf unlauteren Wettbewerb. Die Staatsanwaltschaft hatte das Verfahren aufgrund eines Berichts im
Lokalfernsehen Telebasel im Februar von sich aus eingeleitet. Nun wurde es laut dem Sprecher mangels Beweisen respektive Fehlens eines Strafantrags eingestellt.

Telebasel hatte berichtet, dass die Tageswoche knapp die Hälfte der beglaubigten Auflage von damals 26358 Exemplaren gratis an die Flughäfen Basel und Zürich liefere. Der Auflagentrick entsprach jedoch laut Tageswoche den Richtlinien der Wemf für Werbemedienforschung.

Gemäss provisorischen Wemf-Zahlen beläuft sich die gedruckte Gesamtauflage der Tageswoche aktuell auf 23846 Exemplare. Davon werden 5682 Exemplare einzeln oder im Abonnement verkauft. Ebenso wichtig ist der Tageswoche jedoch die digitale Reichweite. Im Oktober verzeichnete sie 135000 Unique Clients (IGeräte). (SDA)

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