Bank Sarasin reicht Beschwerde gegen Weltwoche ein
Die Bank Sarasin hat gegen die Weltwoche Beschwerde beim Schweizer Presserat eingereicht. Die Beschwerde richtet sich gegen deren fehlerhafte Berichterstattung im Zusammenhang mit der Verletzung des Bankkundengeheimnisses durch einen ehemaligen Mitarbeiter.
Die Bank Sarasin sei der Ansicht, dass die Weltwoche ihre journalistischen Pflichten in verschiedener Hinsicht erheblich verletzt und dabei eine Schädigung der Reputation der Bank Sarasin sowie des zu Unrecht als Quelle angegebenen Kundenberaters in Kauf genommen habe, heisst es in einer Mitteilung vom Montag. Die Weltwoche habe nicht nur ihre einzige Quelle ungenügend überprüft, sondern in der Ausgabe vom 5. Januar 2012 bewusst Informationen und Kontaktaufnahmen der Bank Sarasin, die eine vorgängige Berichtigung der fehlerhaften Berichterstattung erlaubt hätten, ignoriert und zudem auch in den Folgeausgaben Berichtigungen unterlassen. Zum Inhalt der Beschwerde nehme die Bank Sarasin keine weitere Stellung.
Seitens des Presserats sagte Sektretär Martin Künzi, das Gremium habe bereits erwogen, von sich aus tätig zu werden. Die Beschwerde der Bank werde nun angeschaut. Mit einem Entscheid des Rats für die Ethik in den Medien sei bis Mitte Jahr zu rechnen. Weltwoche-Chefredaktor Roger Köppel teilte der Nachrichtenagentur SDA mit, die Berichterstattung sei korrekt gewesen. Die Weltwoche habe ihre «journalistische Pflicht nach bestem Wissen und Gewissen erfüllt». Die aufgedeckten Missstände hätten zum Rücktritt Hildebrands geführt.
Die Bank Sarasin habe nie im Zentrum der Kritik und der Berichterstattung gestanden. Zudem habe das Bankhaus alle Anfragen der Zeitung mit dem Hinweis auf das Bankgeheimnis nicht beantwortet. Als die Bank nach dem ersten Artikel Kritik äusserte, habe die Weltwoche angefragt, was berichtigt werden müsse. Auch diese Frage blieb nach Köppels Angaben unbeantwortet.
In der Affäre um die gestohlenen Bankdaten des ehemaligen Nationalbankdirektors Philipp Hildebrand hat die Bank Sarasin bereits Strafanzeige eingereicht. Diese richtet sich gegen den ehemaligen IT-Mitarbeiter, der Hildebrands Bankdaten behändigt hatte.
In der Anzeige sind zudem Personen erwähnt, die den Mann zu seiner Tat angestiftet haben könnten oder ihn ausnützten. Damit könnte es zumindest für den Thurgauer Juristen und SVP-Kantonsrat Hermann Lei ungemütlich werden, dem die gestohlenen Bankdaten übergeben worden waren. Über alt Bundesrat und SVP- Nationalrat Christoph Blocher gelangten die Informationen schliesslich an den Bundesrat.
