BAKOM bestätigt: keine Konzessionsverletzung seitens Telebasel
Im März 2016 hatten das Medienportal barfi.ch und die Basler Zeitung beim Bundesamt für Kommunikation Anzeige gegen die Stiftung Telebasel eingereicht. Telebasel wurde beschuldigt, im Zusammenhang mit dem neuen Auftritt mehrere Konzessionsverletzungen begangen zu haben. Nach abgeschlossener Untersuchung des BAKOM steht fest, dass keiner der Vorwürfe zutrifft.

Im Januar 2016 nahm Telebasel umfassende Änderungen an der Senderstruktur vor, erweiterte und modernisierte seine Onlinepräsenz und erneuerte sein Erscheinungsbild. Die Neupositionierung basiert auf einer soliden, nach anerkannten Grundsätzen durchgeführten Marktforschung, heisst es in einer Mitteilung von Telebasel.
Zeitgleich warf das Onlineportal barfi.ch der Stiftung Telebasel vor, mit den Veränderungen die Konzessionsauflagen zu verletzen. barfi.ch führte mehrere Punkte auf, die es schlussendlich gemeinsam mit der Basler Zeitung beim Bundesamt für Kommunikation BAKOM zur Anklage brachte. Die Vorwürfe lauteten, die Stiftung setze Konzessionsgelder unsachgemäss für den neuen Onlineauftritt ein und strahle unzulässige Unterbrecherwerbung aus. Ein weiterer Anklagepunkt betraf die angebliche Verletzung des konzessionsbedingten programmlichen Auftrags.
Nun liegt die Bestätigung des BAKOM vor. Eine missbräuchliche Verwendung der Konzessionsgelder besteht nicht, da eine Finanzierung der Onlineinhalte mit Gebührengeldern gesetzlich zulässig ist, solange diese einen inhaltlichen Bezug zum TV-Programm aufweisen. Ausserdem wurde festgestellt, dass der Betrieb des TV-Programmes weit mehr als die von den Gebührengeldern bereitgestellten 30 Prozent der Gesamtfinanzierung ausmachen. Auch der Vorwurf der Unterbrecherwerbung konnte klar von der Hand gewiesen werden. Die einzelnen Sendegefässe sind eigenständig und inhaltlich klar voneinander abgegrenzt, die dazwischen ausgestrahlte Werbung ist somit zulässig.
Bei der Programmanalyse im Vergleich mit anderen Regionalsendern konnte keine Verletzung des Programmauftrages festgestellt werden. Telebasel hat zu jeder Zeit seine Konzession erfüllt. «Im Ergebnis unserer Abklärungen kommen wir zum Schluss, dass keiner der in der Anzeige erhobenen Vorwürfe zutrifft», so das BAKOM. «Somit besteht kein Anlass für die Eröffnung eines Aufsichtsverfahrens.»
Die in der Anzeige gemachten Vorwürfe gegen Telebasel sowie die entsprechende Berichterstattung wirkten massiv geschäftsschädigend, weshalb sich Telebasel eine Schadensersatzklage gegen die Initianten vorbehält, heisst es in einer Meldung.
