Bakom: Analoge Verbreitungspflicht aufgehoben

Wie das Bakom am Montag mitteilt, wird die Pflicht zur Verbreitung bestimmter Programme im Analognetz aufgehoben. Ab 2015 gilt sie nur noch im digitalen Netz. Swisscable und UPC Cablecom begrüssen den Entscheid.

Da die überwiegende Mehrheit der Schweizer Bevölkerung digitale Angebote nutze, gelte die analoge Verbreitungspflicht ab 2015 nur noch im digitalen Bereich, so das Bundesamt für Kommunikation (Bakom). Die Aufhebung der sogenannten «Must-Carry-Programme» verläuft in zwei Schritten. Per 1. Juni 2013 entfällt die Aufschaltverpflichtung für die ausländischen Programme (ARD, ORF 1, France 2, Rai Uno, ARTE, 3 Sat, TV5, Euronews). Ab 1. Januar 2015 kann auch auf die analoge Verbreitung der inländischen Must-Carry-TV-Programme verzichtet werden (SRG-Programme, regionale, konzessionierte Programme). Die Kabelnetzbetreiber können also mittelfristig vollumfänglich selber entscheiden, welche Programme sie über ihre analogen Netze verbreiten.

Falls ein Kabelnetzbetreiber seiner Kundschaft einen kostenlosen Digital/Analog-Wandler (Konverter) für den Empfang eines gleichwertigen digitalen Grundangebots anbietet, ist er schon vor diesem Zeitpunkt von allen analogen Must-Carry-Pflichten entbunden und frei in der Zusammensetzung seines analogen Fernsehangebots. Mit einem Konverter kann ein digitales Grundangebot auch auf älteren Röhren-TV-Geräten geschaut werden. Einzig das Jugendprogramm Joiz muss wegen eines Entscheids des Bundesverwaltungsgerichts bis 21. März 2015 weiterhin analog verbreitet werden. Die Bestimmungen zum digitalen Angebot der Kabelnetzbetreiber bleiben unverändert. Das bedeutet, dass die erwähnten Must-Carry-Programme dort weiterhin verbreitet werden müssen.

Analoge Verbreitungspflicht verursachte Kapazitätsprobleme

Kabelnetzbetreiber, die Radio- und Fernsehprogramme analog und digital anbieten, waren bisher verpflichtet, gewisse in- und ausländische Programme in beiden Technologien zu verbreiten. Mit dem Ausbau digitaler Angebote stossen sie zunehmend an Kapazitätsgrenzen. Denn für die Verbreitung eines analogen TV-Programms wird gleichviel Bandbreite benötigt wie für die Verbreitung von zehn digitalen TV-Programmen in Standard- beziehungsweise vier Programmen in HD-Auflösung. Am 1. August 2012 hat der Bundesrat deshalb dem Uvek die Kompetenz übertragen, die Pflicht zur analogen Verbreitung von Must-Carry-TV-Programmen aufzuheben, sobald diese von einer überwiegenden Mehrheit digital empfangen werden. Da heute in rund 85 Prozent aller Haushalte die TV-Programme digital empfangen werden, hat das Uvek die entsprechende Anpassung der Verordnung über Radio und Fernsehen vorgenommen.

Zufriedenheit bei Swisscable und UPC Cablecom

Swisscable freut sich über den Entscheid. Die Zeit für den vollständigen Umstieg aufs digitale Netz sei reif, so der Verband für Kommunikationsnetze in einer Mitteilung vom Montag. «Die verschiedenen Kabelnetze werden individuell und unter Berücksichtigung der Kundenbedürfnisse auf Digital-TV umstellen», sagt Claudia Bolla-Vincenz, Geschäftsführerin von Swisscable. «Dass die Kabelnetze hier Spielraum haben, ist sehr positiv und erlaubt es ihnen, lokale Gegebenheiten zu berücksichtigen.»

Auch UPC Cablecom «begrüsst den Entscheid» in einer Mitteilung. Man habe die Kunden bereits kostenlos ins digitale Zeitalter geführt, als man letzten November die Grundverschlüsselung aufgehoben habe. Man unterhalte zwar noch ein analoges Netz, werde daran in nächster Zeit aber «Anpassungen vornehmen und damit auf das stark rückläufige Kundeninteresse reagieren». (hae)

Bild: Keystone
 

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