Winzer:innen müssen sich an Wein-Werbung beteiligen

Wer von der Kommunikation des Branchenverbands Schweizer Reben und Weine profitiert, muss auch künftig dafür zahlen - auch wenn er nicht Mitglied ist, entschied der Bundesrat.

Bild: Daniel Vogel / Unsplash

Der Bundesrat hiess heute ein entsprechendes Begehren des Verbandes gut. Die Verpflichtung gilt damit für weitere drei Jahre.

„Auch wer nicht Mitglied einer landwirtschaftlichen Organisation ist, aber dennoch von deren Selbsthilfemassnahmen profitiert, kann vom Bundesrat verpflichtet werden, sich an diesen Massnahmen finanziell zu beteiligen“, schreibt der Bundesrat. Grundlage dafür bildet das Landwirtschaftsgesetz. Für die Kommunikationsmassnahmen zuständig ist die Vereinigung Swiss Wine Promotion. (sda)

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