Werbeverbot: Schwinger wegen Mini-Nike-Logo gesperrt
Sven Schurtenberger darf 2020 nur bei kleineren Schwingfesten antreten. Der Grund: Auf seinem Schienbeinschoner war beim Eidgenössischen ein Nike-Logo zu sehen.

Beim Eidgenössischen Schwingerverband ESV herrschen strenge Werberichtlinien. Das «Reglement Werbung» ist ein zehnseitiges Papier, in dem sämtliche Vorschriften festgehalten sind. Zusätzlich existiert unter anderem ein 40-seitiges «Manual Werbung», welches exakt aufzeigt, wo Schwinger bei welchen Gelegenheiten Sponsorenlogos und Werbeflächen tragen dürfen.
Im «Reglement Werbung» steht als einleitender Grundsatz: «Insbesondere ist zwingend, dass Wettkampf- und Festkleidung von Schwingern und Funktionären und die Wettkampfarena von Schwingfesten mit Kranzabgabe sowie mit Eidg. Charakter vollständig werbefrei sind.» Einzig die «handelsüblichen Schuhe» sind vom Logo-Verbot ausgenommen.
Ein Grundsatz, der Schwinger Sven Schurtenberger zum Verhängnis wurde. Und dies, obwohl er nicht einmal bewusst beziehungsweise bezahlt Werbung trug, wie Blick.ch schreibt. Beim Eidgenössischen in Zug trug der 28-Jährige Schienbeinschoner, auf welchen das Nike-Logo zu sehen war. Bitter: Schurtenberger ist nicht einmal von Nike gesponsert.
Der Luzerner darf nun im kommenden Jahr bei den Bergkranzfesten, Teilverbandsfesten und den auswärtigen Gauverbands- und Kantonalverbands-Festen nicht antreten. Oder mit anderen Worten: Einzig bei den heimischen Kantonalverbands-Festen darf Schurtenbeger mitschwingen.
Das letzte Wort ist allerdings noch nicht gesprochen: Der Schwinger hat Rekurs gegen die harte Strafe eingelegt. Da es sich um ein laufendes Verfahren handelt, nimmt der Schwingverband keine Stellung zum Nike-Logo-Fall. (hae)
