«Werber kommen nicht gerne negativ in die Medien»
Doris Leuthard, Lauterkeitskommissionspräsidentin, zu den Richtlinien für das Testwesen
Doris Leuthard, Lauterkeitskommissionspräsidentin, zu den Richtlinien für das TestwesenDie Schweizerische Lauterkeitskommission hat neue Richtlinien für Tests entwickeln lassen (siehe auch S. 26), die per 1. April in Kraft traten. An einer Pressekonferenz in Zürich referierte die ebenfalls neu erkorene Präsidentin der Lauterkeitskommission, Doris Leuthard. Sie ist Anwältin und wird als CVP-Nationalrätin auch für die Nachfolge im nationalen Parteipräsidium gehandelt.Die Schweizerische Lauterkeitskommission wolle mit dieser Pressekonferenz «ein Zeichen setzen», sagten Sie. Gibt es derzeit entsprechend viele Missstände zu beklagen bei der Handhabung von Tests?
Doris Leuthard: Der grösste Missstand besteht für mich darin, dass es im Bereich Testwesen für die Konsumenten überhaupt noch keine einheitlichen Regelungen gibt. In einer solchen Situation ist es auch für die Industrie und die Werber sehr schwierig, etwas zu kommunizieren. Was wird bei einem Test gemessen? Wie darf man vergleichen? Was darf publiziert werden? Darf man überhaupt mit den Resultaten aus einem Test werben? Als Folge dieser Unklarheiten sind wir von verschiedenen betroffenen Unternehmen kontaktiert worden. Anbieter klagten uns, dass sie unlauter qualifiziert worden seien. Andere fühlten sich von einem unlauter werbenden Konkurrenten bedrängt. Bei der Kommission müssten wir in einem solchen Fall sofort gewisse Kriterien begründen können. Ohne festgelegte Regeln konnten wir das aber nicht. Deshalb haben wir uns jetzt über die verschiedensten Instanzen hinweg mit dem Problem auseinander gesetzt und eine Liste von möglichst brauchbaren Grundsätzen entworfen.
Wie viele Fälle solcher Beschwerden sind zurzeit in der Pipeline?
Leuthard: Pro Jahr erreichen uns rund 400 Beschwerdefälle. Die Zahl der Fälle hat in letzter Zeit kontinuierlich zugenommen. Einiges kann unser Sekretär telefonisch erledigen. Das waren im letzten Jahr konkret 170 Fälle. Die anderen werden von unseren Kommissionen behandelt und ziehen je nachdem auch Sanktionen nach sich.
Was sind mögliche Sanktionen für die Werber?
Leuthard: Die strengste Massnahme ist die Strafanzeige via Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco). Dann besteht auch die Möglichkeit der Publikation. Gerade mit dieser Massnahme werden Werbeagenturen äusserst ungern konfrontiert. Der mildeste Weg ist für uns eine Zustellung des Entscheids der Kommission. Mit der klaren Aufforderung, dass ein ähnliches Vergehen in dieser Form nicht mehr passieren darf. Auch bietet sich die Möglichkeit, die Leute mit Hilfe ihres Verbandes auf eine schwarze Liste zu setzen.
Wie erleben Sie in solchen Fällen die Kooperation der Werber?
Leuthard: In der Regel habe ich einen positiven Eindruck. Man zeigt sich sehr gesprächsbereit. Jeder weiss schliesslich, dass es ihm schadet, wenn er mit unlauteren Geschichten in die Medien kommt. Solche Berichte können sich negativ auf die Auftragslage oder auf den Ruf auswirken.
Wie lassen sich die wichtigsten Regeln für die Tests zusammenfassen?
Leuthard: Die Richtlinien sollen in erster Linie der Transparenz dienen. Gleiches soll inskünftig mit Gleichem verglichen werden. Wenn nach einheitlichen Kriterien gemessen und bewertet wird, kann Missbrauch verhindert werden. Als Konsumenten wollen wir uns auf Ergebnisse und Vergleiche verlassen können. Mit den Testrichtlinien ist aber auch der Industrie gedient. Ein Ziel ist doch für alle, bessere Produkte zu erhalten.
Diese Richtlinien der Lauterkeitskommission sind aber noch nicht Gesetz?
Leuthard: Sie sind ein ergänzendes Instrument zu den gerichtlichen Organen. Die Arbeit der Kommission wird von der Wirtschaft finanziert, nämlich von der Förderungsgesellschaft für die Lauterkeit in der kommerziellen Kommunikation. Wir sind überzeugt, dass dieser Weg der Selbstkontrolle der schnellere und effizientere ist. Die Lauterkeitskommission als Selbstkontrollorganisation ist ein europäisches Unikat, das jedoch seit Jahren in der Schweiz erfolgreich funktioniert. Aber unsere Grundsätze sollen sich entwickeln können, weshalb wir auch diese Pressekonferenz organisiert haben. Wir hoffen künftig auf noch mehr Input und auch kritische Verbesserungsvorschläge von den verschiedensten Organisationen.
Was hat Sie als Politikerin persönlich motiviert, sich als Präsidentin bei der Lauterkeitskommission zu engagieren?
Leuthard: Einerseits bin ich selber als Konsumentin betroffen, und ich habe mich auch immer geärgert, wenn ich solche Anpreisungen gesehen habe und dann beim Kauf des Produkts merken musste: Das stimmt überhaupt nicht. Andererseits werden wir zunehmend medial beeinflusst. Der Einzelne ist gar nicht mehr in der Lage, bei der Fülle dieser Produkte eine seriöse Auswertung vorzunehmen. Also muss ich mich erst recht auf die Auswertung eines Tests und auf die Aussagen der Industrie und Werbung verlassen können. Dieser gesellschaftliche Prozess ist für mich spannend – und weil es in die Juristerei hineingeht, interessiert es mich auch noch beruflich. Ich habe als Anwältin einige einschlägige Fälle von Klienten bearbeiten müssen. Daraus ist meine Motivation gewachsen, mich in diesem Bereich auch noch weiter gehend zu engagieren.
Darf es als zusätzliches Zeichen gewertet werden, dass jetzt mit Ihnen eine junge Frau dieses Präsidium übernommen hat?
Leuthard: Ich bin die erste Frau, die bei dieser Kommission das Präsidium innehat. Das soll aber weniger ein Zeichen dafür sein, dass der Konsumentenschutz vor allem Frauen betrifft. Wir wollten viel mehr darauf aufmerksam machen, dass die Handhabung der Tests nicht mehr allein zwischen Industrie und Werbung geregelt werden kann, sondern dass dieses Problem uns alle angeht.
Sie sind Inhaberin einer Anwaltskanzlei. Worauf ist diese spezialisiert?
Leuthard: In unserer Kanzlei mit drei Anwälten in Muri und Wohlen bearbeite ich nicht nur Fälle rund um das Gesetz des unlauteren Wettbewerbs (UWG). Ich bin auch Scheidungsanwältin und arbeite für die Opferhilfe. Ich behandle viele Fälle aus dem Bereich Haftpflicht – und da kommt man relativ schnell auch mit dem Problem der Produktehaftpflicht in Kontakt.
Interview: Andreas Panzeri
Doris Leuthard: Der grösste Missstand besteht für mich darin, dass es im Bereich Testwesen für die Konsumenten überhaupt noch keine einheitlichen Regelungen gibt. In einer solchen Situation ist es auch für die Industrie und die Werber sehr schwierig, etwas zu kommunizieren. Was wird bei einem Test gemessen? Wie darf man vergleichen? Was darf publiziert werden? Darf man überhaupt mit den Resultaten aus einem Test werben? Als Folge dieser Unklarheiten sind wir von verschiedenen betroffenen Unternehmen kontaktiert worden. Anbieter klagten uns, dass sie unlauter qualifiziert worden seien. Andere fühlten sich von einem unlauter werbenden Konkurrenten bedrängt. Bei der Kommission müssten wir in einem solchen Fall sofort gewisse Kriterien begründen können. Ohne festgelegte Regeln konnten wir das aber nicht. Deshalb haben wir uns jetzt über die verschiedensten Instanzen hinweg mit dem Problem auseinander gesetzt und eine Liste von möglichst brauchbaren Grundsätzen entworfen.
Wie viele Fälle solcher Beschwerden sind zurzeit in der Pipeline?
Leuthard: Pro Jahr erreichen uns rund 400 Beschwerdefälle. Die Zahl der Fälle hat in letzter Zeit kontinuierlich zugenommen. Einiges kann unser Sekretär telefonisch erledigen. Das waren im letzten Jahr konkret 170 Fälle. Die anderen werden von unseren Kommissionen behandelt und ziehen je nachdem auch Sanktionen nach sich.
Was sind mögliche Sanktionen für die Werber?
Leuthard: Die strengste Massnahme ist die Strafanzeige via Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco). Dann besteht auch die Möglichkeit der Publikation. Gerade mit dieser Massnahme werden Werbeagenturen äusserst ungern konfrontiert. Der mildeste Weg ist für uns eine Zustellung des Entscheids der Kommission. Mit der klaren Aufforderung, dass ein ähnliches Vergehen in dieser Form nicht mehr passieren darf. Auch bietet sich die Möglichkeit, die Leute mit Hilfe ihres Verbandes auf eine schwarze Liste zu setzen.
Wie erleben Sie in solchen Fällen die Kooperation der Werber?
Leuthard: In der Regel habe ich einen positiven Eindruck. Man zeigt sich sehr gesprächsbereit. Jeder weiss schliesslich, dass es ihm schadet, wenn er mit unlauteren Geschichten in die Medien kommt. Solche Berichte können sich negativ auf die Auftragslage oder auf den Ruf auswirken.
Wie lassen sich die wichtigsten Regeln für die Tests zusammenfassen?
Leuthard: Die Richtlinien sollen in erster Linie der Transparenz dienen. Gleiches soll inskünftig mit Gleichem verglichen werden. Wenn nach einheitlichen Kriterien gemessen und bewertet wird, kann Missbrauch verhindert werden. Als Konsumenten wollen wir uns auf Ergebnisse und Vergleiche verlassen können. Mit den Testrichtlinien ist aber auch der Industrie gedient. Ein Ziel ist doch für alle, bessere Produkte zu erhalten.
Diese Richtlinien der Lauterkeitskommission sind aber noch nicht Gesetz?
Leuthard: Sie sind ein ergänzendes Instrument zu den gerichtlichen Organen. Die Arbeit der Kommission wird von der Wirtschaft finanziert, nämlich von der Förderungsgesellschaft für die Lauterkeit in der kommerziellen Kommunikation. Wir sind überzeugt, dass dieser Weg der Selbstkontrolle der schnellere und effizientere ist. Die Lauterkeitskommission als Selbstkontrollorganisation ist ein europäisches Unikat, das jedoch seit Jahren in der Schweiz erfolgreich funktioniert. Aber unsere Grundsätze sollen sich entwickeln können, weshalb wir auch diese Pressekonferenz organisiert haben. Wir hoffen künftig auf noch mehr Input und auch kritische Verbesserungsvorschläge von den verschiedensten Organisationen.
Was hat Sie als Politikerin persönlich motiviert, sich als Präsidentin bei der Lauterkeitskommission zu engagieren?
Leuthard: Einerseits bin ich selber als Konsumentin betroffen, und ich habe mich auch immer geärgert, wenn ich solche Anpreisungen gesehen habe und dann beim Kauf des Produkts merken musste: Das stimmt überhaupt nicht. Andererseits werden wir zunehmend medial beeinflusst. Der Einzelne ist gar nicht mehr in der Lage, bei der Fülle dieser Produkte eine seriöse Auswertung vorzunehmen. Also muss ich mich erst recht auf die Auswertung eines Tests und auf die Aussagen der Industrie und Werbung verlassen können. Dieser gesellschaftliche Prozess ist für mich spannend – und weil es in die Juristerei hineingeht, interessiert es mich auch noch beruflich. Ich habe als Anwältin einige einschlägige Fälle von Klienten bearbeiten müssen. Daraus ist meine Motivation gewachsen, mich in diesem Bereich auch noch weiter gehend zu engagieren.
Darf es als zusätzliches Zeichen gewertet werden, dass jetzt mit Ihnen eine junge Frau dieses Präsidium übernommen hat?
Leuthard: Ich bin die erste Frau, die bei dieser Kommission das Präsidium innehat. Das soll aber weniger ein Zeichen dafür sein, dass der Konsumentenschutz vor allem Frauen betrifft. Wir wollten viel mehr darauf aufmerksam machen, dass die Handhabung der Tests nicht mehr allein zwischen Industrie und Werbung geregelt werden kann, sondern dass dieses Problem uns alle angeht.
Sie sind Inhaberin einer Anwaltskanzlei. Worauf ist diese spezialisiert?
Leuthard: In unserer Kanzlei mit drei Anwälten in Muri und Wohlen bearbeite ich nicht nur Fälle rund um das Gesetz des unlauteren Wettbewerbs (UWG). Ich bin auch Scheidungsanwältin und arbeite für die Opferhilfe. Ich behandle viele Fälle aus dem Bereich Haftpflicht – und da kommt man relativ schnell auch mit dem Problem der Produktehaftpflicht in Kontakt.
Interview: Andreas Panzeri
