SW gibt Überblick über Werbeverbote
Seit das Bundesgericht das Werbeverbot des Kantons Genf für Tabakprodukte sowie gewisse alkoholische Getränke als legal bezeichnet hat, streben zahlreiche weitere Kantone ähnliche Massnahmen an.
Seit das Bundesgericht das Werbeverbot des Kantons Genf für Tabakprodukte sowie gewisse alkoholische Getränke als legal bezeichnet hat, streben zahlreiche weitere Kantone ähnliche Massnahmen an.Nicht weniger als 19 Motionen oder Postulate sind seither in 15 kantonalen Parlamenten eingereicht worden. In ihrem Newsletter Monitor publiziert die Schweizer Werbung (SW) erstmals eine Übersicht über die aktuelle Situation im Kampf um die Suchtmittelwerbung. Monitor kann bei der SW unter Tel. 01 211 40 11 oder [email protected] bestellt werden.
