SLK rügt Tabakwerbung als sexistisch
Die Schweizerische Lauterkeitskommission SLK hat die eine Tabakwerbung gerügt. Es handle sich dabei um eine subtile Verletzung Würde der Frau.
Die fragliche Werbung zeigt vier Frauen verschiedenen Haut- und Haarfarbetyps, die mit Bikinis unterschiedlicher Farbe bekleidet in einem Halbkreis im Wasser eines Schwimmbeckens stehen (Werbewoche.ch berichtete). Darunter der Claim «Abwechslung macht Freude» sowie verschiedene Packungen von Tabakprodukten in den korrespondierenden Farben der Badekleider. Die zweite Kammer der SLK war der Ansicht, dass der Durchschnittskonsument wegen diesem Claim zwischen den Models und den beworbenen Produkten keinen natürlichen, sondern einen unmissverständlich sexuellen Bezug herstellt.
Wie selbst die Beschwerdegegnerschaft bestätigt hat, dient die Abbildung der Frauen lediglich dem Zweck, bei der männlichen Zielgruppe Aufmerksamkeit zu erwecken. «Bei diesem Sujet handelt es sich daher um sexistische Werbung im Sinne des Grundsatzes Nr. 3.11», schreibt die SLK in ihrer Begründung. «Eine werberische Überzeichnung ist nicht erkennbar.» Sie hat die Beschwerde gutgeheissen und der Beschwerdegegnerin empfohlen, inskünftig auf dieses Werbesujet zu verzichten.
Sicherlich gebe es heute Frauen, die gerne mal eine Zigarre rauchen. Jedoch kaum nur mit einem Bikini bekleidet im Swimmingpool. Wenn dieses Bild zudem mit dem Claim «Abwechslung macht Freude» betitelt werde, erfülle es alle Kriterien einer unlauteren, sexistischen Werbung, so die SLK zur beanstandeten Werbung.
Nach Feststellungen der Nachrichtenagentur SDA handelt es sich bei der kritisierten Firma um Villiger Söhne. Der Name des Beschwerdeführers wird von der SLK nicht bekanntgegeben.

