SBB bezeichnet SBG-Inserat als stillosen Gag
Der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB) sorgte am Dienstag mit einem Inserat für Aufruhr.
Der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB)
sorgte am Dienstag mit einem Inserat im Bund und in der Berner Zeitung
für Aufruhr. Das Inserat wirbt für ein Nein zur Abstimmung über die
Ausdehnung der Sonntagsarbeit am 27. November, bildet jedoch SBB-Chef
Benedikt Weibel ab, der sich für ein Ja einsetzt. «Am Sonntag arbeite
ich in der Regel nicht – da halte ich mich an die Bibel», wird Weibel
im Inserat zitiert. Diese Worte sind einem persönlichen Interview mit
Weibel im Januar 2003 im Bund entnommen. Im Inserat ist Weibels wahre
Ansicht nicht zu erkennen.
Das provokative SGB-Inserat soll jedoch nicht mehr abgedruckt werden.
Die SBB haben die Medien aufgefordert, eine Unterlassungserklärung bis
am Dienstag 27. September 2005 um 17:00 Uhr einzureichen. Laut einer
Medienmitteilung der SGB sind der Tages-Anzeiger sowie die Basler
Zeitung dieser Aufforderung nachgekommen. So publizieren die beiden
Verlage das vom SGB gebuchte Inserat heute und morgen nicht. Gemäss
SBB-Mediensprecherin Michèle Bamert haben auch die Berner Zeitung sowie
der Bund die Unterlassungserklärung rechtzeitig eingereicht.
SGB-Sprecher Pietro Cavadini bedauert, dass die beiden Verlage die
Meinungsäusserungsfreiheit in ihren Inseratespalten dem Druck der SBB
geopfert hätten. Der SGB betont, dass es im Inserat hauptsächlich um
die Grundsatzfrage der Ausdehnung Sonntagsarbeit gehe und nicht um die
Person Weibel. Auf die Frage, weshalb die SBB die
Unterlassungserklärung einforderte, antwortete Bamert, dass die SGB mit
dem Inserat einerseits ohne Bewilligung das Konterfei von Benedikt
Weibel abgebildet habe und andererseits Weibel sich klar für ein Ja am
27. November einsetzen würde. Zudem betont Bamert, dass das Inserat
Weibels Persönlichkeitsrechte verletze. «Wir sind uns zwar bewusst,
dass das Inserat der SGB ein Gag ist. Wir betrachten den Gag jedoch als
stillos», erklärt Bamert gegenüber der Werbewoche.
Weibel hat gemäss der SGB seinen Anwalt beauftragt, im Namen der SBB
gegen die SGB vorzugehen. «Wir werden erst zu einem späteren Zeitpunkt
entscheiden, ob wir rechtlich gegen die SGB vorgehen werden», erklärt
hingegen Bamert gegenüber der Werbewoche.
Rona Grünenfelder
sorgte am Dienstag mit einem Inserat im Bund und in der Berner Zeitung
für Aufruhr. Das Inserat wirbt für ein Nein zur Abstimmung über die
Ausdehnung der Sonntagsarbeit am 27. November, bildet jedoch SBB-Chef
Benedikt Weibel ab, der sich für ein Ja einsetzt. «Am Sonntag arbeite
ich in der Regel nicht – da halte ich mich an die Bibel», wird Weibel
im Inserat zitiert. Diese Worte sind einem persönlichen Interview mit
Weibel im Januar 2003 im Bund entnommen. Im Inserat ist Weibels wahre
Ansicht nicht zu erkennen.
Das provokative SGB-Inserat soll jedoch nicht mehr abgedruckt werden.
Die SBB haben die Medien aufgefordert, eine Unterlassungserklärung bis
am Dienstag 27. September 2005 um 17:00 Uhr einzureichen. Laut einer
Medienmitteilung der SGB sind der Tages-Anzeiger sowie die Basler
Zeitung dieser Aufforderung nachgekommen. So publizieren die beiden
Verlage das vom SGB gebuchte Inserat heute und morgen nicht. Gemäss
SBB-Mediensprecherin Michèle Bamert haben auch die Berner Zeitung sowie
der Bund die Unterlassungserklärung rechtzeitig eingereicht.
SGB-Sprecher Pietro Cavadini bedauert, dass die beiden Verlage die
Meinungsäusserungsfreiheit in ihren Inseratespalten dem Druck der SBB
geopfert hätten. Der SGB betont, dass es im Inserat hauptsächlich um
die Grundsatzfrage der Ausdehnung Sonntagsarbeit gehe und nicht um die
Person Weibel. Auf die Frage, weshalb die SBB die
Unterlassungserklärung einforderte, antwortete Bamert, dass die SGB mit
dem Inserat einerseits ohne Bewilligung das Konterfei von Benedikt
Weibel abgebildet habe und andererseits Weibel sich klar für ein Ja am
27. November einsetzen würde. Zudem betont Bamert, dass das Inserat
Weibels Persönlichkeitsrechte verletze. «Wir sind uns zwar bewusst,
dass das Inserat der SGB ein Gag ist. Wir betrachten den Gag jedoch als
stillos», erklärt Bamert gegenüber der Werbewoche.
Weibel hat gemäss der SGB seinen Anwalt beauftragt, im Namen der SBB
gegen die SGB vorzugehen. «Wir werden erst zu einem späteren Zeitpunkt
entscheiden, ob wir rechtlich gegen die SGB vorgehen werden», erklärt
hingegen Bamert gegenüber der Werbewoche.
Rona Grünenfelder
