Preisüberwachung entlastet PO
Gratiszeitungsverband erwägt den Aufbau eines Konkurrenzangebots
Gratiszeitungsverband erwägt den Aufbau eines KonkurrenzangebotsVon Markus Knöpfli Nach Darstellung des Preisüberwachers sind die Preise von PrintOnline (PO) für die digitale Anzeigenübermittlung nicht missbräuchlich. Doch der Verband Schweizerischer Gratiszeitungen (VSGZ) ist damit nicht einverstanden. Er erwägt die Gründung einer zweiten Übermittlungsfirma.
In ihrer Stellungnahme vom 18. Mai hält die Preisüberwachung (PW) fest, dass sie «gegenwärtig keine Hinweise auf eine missbräuchliche Preisfestlegung bei den von PrintOnline erhobenen Gebühren» feststellen könne. Sie werde jedoch den Markt weiterhin beobachten und die Gebühren zu einem späteren Zeitpunkt nochmals prüfen, hielt sie weiter fest.
Dieses Verdikt entlastet PrintOnline (PO) zweifellos. Doch das ist noch kein Grund zum Jubeln, schränkte doch die PW ihre Aussage mit dem Zusatz «gegenwärtig» ein. Zudem hielt sie einleitend fest, dass auch sie davon ausgehe, «dass die PO auf dem Markt für die digitale Übermittlung von Druckvorlagen eine marktmächtige Stellung einnimmt.» Diese Feststellung hatte zuvor das Sekretariat der Wettbewerbskommission (Weko) gemacht.
Die Reaktion bei der PO, an der Ringier, TA-Media, NZZ und Publicitas zu je 25 Prozent beteiligt sind, fällt denn auch zurückhaltend aus. «Wir begrüssen die Schlussfolgerung, dass die Preise von PrintOnline nicht missbräuchlich sind. Die Annahme hingegen, PO sei marktmächtig, stimmt nicht», sagt PO-Geschäftsführer Kurt Obrist. Weiter will er die PW-Stellungnahme nicht kommentieren. Für PO sei das Thema abgeschlossen, jetzt gelte wieder «business as usual».
Gratiszeitungen mit PW-Stellungnahme unzufrieden
Nicht zufrieden ist man jedoch beim VSGZ, der letztes Jahr PW und Weko gegen PrintOnline angerufen hatte (WW 2/00). Man werde noch nicht aufgeben, sagte VSGZ-Präsident Willy Grüninger, weitere rechtliche Schritte seien in Prüfung. Vor allem aber erwäge der VSGZ, eine Konkurrenzfirma zu PO aufzubauen. Bereits habe man eine Konkurrenzofferte für das digitale Übermitteln von Anzeigen eingeholt und diese sei günstiger ausgefallen als das Angebot von PO.
Dass zwei Übermittler das Platzieren von Anzeigen aber verkomplizieren könnten und der VSGZ somit der Gattung Print insgesamt einen Bärendienst erweisen würde, dieses Argument mochte Grüninger nicht gelten lassen. Auch die Mediaplaner dürften ein gewisses Interesse haben, wenn zwei sich konkurrierende Übermittler auf dem Markt seien, sagte er.
Bei seiner Beschwerde an die Wettbewerbskommission und die Preisüberwachung hatte der VSGZ im vergangenen Jahr geltend gemacht, PrintOnline stelle bei der digitalen Übermittlung von Druckvorlagen ein Quasi-Monopol dar und die PrintOnline-Preise seien nicht transparent. Zudem sei es Sache der Inserenten und nicht der Verleger, die Kosten für die (digitale) Übermittlung von Anzeigen zu übernehmen.
Auf diesen letzten Punkt ist die PW allerdings nicht eingetreten, sie hält PrintOnline sogar zugute, dass sie zwei verschiedene Tarife anbiete, zwischen denen die Verlage wählen könnten: Ein (relativ teurer) Tarif nach Einzelauftrag und ein (bei grossen Mengen günstigerer) Tarif mit fester Anschlussgebühr. Eine Aufteilung der Kosten zeige, dass die Kunden mit dem ersten Tarif mit ihren Gebühren die Kosten von PO nicht decken.
Preisüberwacher für auflagenabhängige Tarife
Umgekehrt sagt die PW auch, sie habe PO darauf hingeweisen, dass es bei den beiden Tarifen je nach Menge zu «massiven Preisdifferenzen» kommen könne. Sie schlage deshalb eine auflagenabhängige Tarifstruktur vor, was PO jedoch ablehne. Rechtlich sei es «nicht möglich, PO zu dieser Tarifstrukturänderung zu zwingen», schrieb die PW.
In ihrer Stellungnahme vom 18. Mai hält die Preisüberwachung (PW) fest, dass sie «gegenwärtig keine Hinweise auf eine missbräuchliche Preisfestlegung bei den von PrintOnline erhobenen Gebühren» feststellen könne. Sie werde jedoch den Markt weiterhin beobachten und die Gebühren zu einem späteren Zeitpunkt nochmals prüfen, hielt sie weiter fest.
Dieses Verdikt entlastet PrintOnline (PO) zweifellos. Doch das ist noch kein Grund zum Jubeln, schränkte doch die PW ihre Aussage mit dem Zusatz «gegenwärtig» ein. Zudem hielt sie einleitend fest, dass auch sie davon ausgehe, «dass die PO auf dem Markt für die digitale Übermittlung von Druckvorlagen eine marktmächtige Stellung einnimmt.» Diese Feststellung hatte zuvor das Sekretariat der Wettbewerbskommission (Weko) gemacht.
Die Reaktion bei der PO, an der Ringier, TA-Media, NZZ und Publicitas zu je 25 Prozent beteiligt sind, fällt denn auch zurückhaltend aus. «Wir begrüssen die Schlussfolgerung, dass die Preise von PrintOnline nicht missbräuchlich sind. Die Annahme hingegen, PO sei marktmächtig, stimmt nicht», sagt PO-Geschäftsführer Kurt Obrist. Weiter will er die PW-Stellungnahme nicht kommentieren. Für PO sei das Thema abgeschlossen, jetzt gelte wieder «business as usual».
Gratiszeitungen mit PW-Stellungnahme unzufrieden
Nicht zufrieden ist man jedoch beim VSGZ, der letztes Jahr PW und Weko gegen PrintOnline angerufen hatte (WW 2/00). Man werde noch nicht aufgeben, sagte VSGZ-Präsident Willy Grüninger, weitere rechtliche Schritte seien in Prüfung. Vor allem aber erwäge der VSGZ, eine Konkurrenzfirma zu PO aufzubauen. Bereits habe man eine Konkurrenzofferte für das digitale Übermitteln von Anzeigen eingeholt und diese sei günstiger ausgefallen als das Angebot von PO.
Dass zwei Übermittler das Platzieren von Anzeigen aber verkomplizieren könnten und der VSGZ somit der Gattung Print insgesamt einen Bärendienst erweisen würde, dieses Argument mochte Grüninger nicht gelten lassen. Auch die Mediaplaner dürften ein gewisses Interesse haben, wenn zwei sich konkurrierende Übermittler auf dem Markt seien, sagte er.
Bei seiner Beschwerde an die Wettbewerbskommission und die Preisüberwachung hatte der VSGZ im vergangenen Jahr geltend gemacht, PrintOnline stelle bei der digitalen Übermittlung von Druckvorlagen ein Quasi-Monopol dar und die PrintOnline-Preise seien nicht transparent. Zudem sei es Sache der Inserenten und nicht der Verleger, die Kosten für die (digitale) Übermittlung von Anzeigen zu übernehmen.
Auf diesen letzten Punkt ist die PW allerdings nicht eingetreten, sie hält PrintOnline sogar zugute, dass sie zwei verschiedene Tarife anbiete, zwischen denen die Verlage wählen könnten: Ein (relativ teurer) Tarif nach Einzelauftrag und ein (bei grossen Mengen günstigerer) Tarif mit fester Anschlussgebühr. Eine Aufteilung der Kosten zeige, dass die Kunden mit dem ersten Tarif mit ihren Gebühren die Kosten von PO nicht decken.
Preisüberwacher für auflagenabhängige Tarife
Umgekehrt sagt die PW auch, sie habe PO darauf hingeweisen, dass es bei den beiden Tarifen je nach Menge zu «massiven Preisdifferenzen» kommen könne. Sie schlage deshalb eine auflagenabhängige Tarifstruktur vor, was PO jedoch ablehne. Rechtlich sei es «nicht möglich, PO zu dieser Tarifstrukturänderung zu zwingen», schrieb die PW.