Öffentlichkeitsprinzip braucht mehr Mittel
Das Öffentlichkeitsprinzip hat sich im Bund und in vielen Kantonen durchgesetzt, doch Medienschaffende nutzen es noch viel zu wenig. Sie haben ja auch kaum Zeit, ausgedehnte Recherchen anzustellen. Von Hans Stutz
Die Neue Zürcher Zeitung erntete noch selten Lob für engagierte Recherchen. Zumindest in den vielen Jahrzehnten freisinniger Dominanz beim Bund und bürgerlicher Vorherrschaft in den Kantonen lebten ihre Redaktoren und Korrespondenten als eingebettete Journalisten behaglich wie Privatgelehrte, sich ihrer staatstragenden Bedeutung bewusst. Das ist Geschichte. Die heutigen Arbeitsbedingungen, vorab bei den privatwirtschaftlichen und gewinnorientierten Medienhäusern, sind weniger komfortabel: Auf den ausgedünnten Redaktionen bleibt wenig Zeit für Nachdenken und Nachhaken, die News müssen unverzüglich online oder über den Äther. Be first, be maybe right. Korrigieren kann man ja später immer noch, wenn unbedingt nötig. Von Medienstellen aufgearbeitete Mitteilungen verringern den Produktionsstress wie auch die Redaktionskosten.
Am vergangenen Wochenende bemängelt nun NZZ-Redaktor Adi Kälin, dass sich «das Informationsverhalten der Behörden» in den vergangenen zwanzig Jahren «erheblich verändert» habe. Wäre ja auch peinlich, wenn sie sich den Entwicklungen in Technik und Medien verschlossen hätten. Kälin kritisiert dann: «Negative Informationen» würden Regierung und Verwaltung «möglichst beiläufig» verbreiten oder sie «sogar recht gut» verstecken, für vermeintlich «Grosses und Wichtiges». Im Klartext: Immer mehr «Public Relations statt Information».
Kälins Beschreibung ist nicht neu, aber zutreffend, ausser dort, wo er einen Gegensatz «Öffentlichkeitsprinzip » konstruiert, wonach «im Prinzip» alles öffentlich sei, wenn dadurch keine Persönlichkeitsrechte verletzt würden. Der Ausnahmenkatalog ist länger, aber das ist ein Detail. Unbestritten ist auch, dass das Öffentlichkeitsprinzip bei vielen Verwaltungen und Regierungen unbeliebt ist. Nur: Es ist keine Verpflichtung für die Behörden, gemäss den Vorstellungen einzelner Medienschaffender zu informieren. Es ist ein Werkzeug, das neugierige Medienschaffende verwenden könnten. Nur: Vieles deutet darauf hin, dass der Einführung heftige Diskussionen vorausgingen, in der Praxis dann nur wenige Medienschaffende sich darauf berufen. Ein Beispiel. Im Jahr 2013 wurden in der gesamten Bundesverwaltung gerade einmal 469 Gesuche eingereicht. Jedes Gesuch bedeutet eben Arbeit, doch dafür bleibt im Redaktionsstress kaum Zeit. Fazit: Wer mehr mediale Kontrolle von Regierung und Verwaltung will, muss das Redaktionsbudget wieder erhöhen. Und vielleicht braucht es dazu sogar eine verstärkte staatliche Förderung der Medien.
Und zum Schluss noch dies: Ungeliebt ist Transparenz auch in der Privatwirtschaft. Gerade in der vergangenen Session hat der bürgerlich dominierte Ständerat ein Whistleblower-Gesetz verabschiedet. Er beschloss, dass Arbeitnehmende bei firmeninternen Missständen nicht an die Medien gelangen dürfen. Ihnen stände nur der Gang zu einer firmeninternen Meldestelle oder an externe Behörden offen. Diese Lösung ist ein Rückschritt. Bis anhin hat das Bundesgericht festgehalten, dass Arbeitnehmende an Medien gelangen dürfen, «wenn die Behörde untätig bleibt – und wenn es die Umstände rechtfertigen ». Der Jurist Dominique Strebel, einst Journalist, nun Studienleiter des Medienausbildungszentrums (MAZ), hält die Ständeratsregelung gar für einen Verstoss gegen die Europäische Menschenrechtskonvention. Er verweist auf einen Strassburger Entscheid, der einer deutschen Altenpflegerin recht gab: Sie habe zwar den Ruf und die Geschäftsinteressen des Arbeitgebers geschädigt, in einer demokratischen Gesellschaft überwiege jedoch das Interesse der Allgemeinheit, von Missständen in der Altenpflege zu erfahren. Mal schauen, ob sich NZZ-Redaktoren in den kommenden Wochen für eine griffige Whistleblowing- Regelung einsetzen, damit der Nationalrat den Ständerat korrigiert.
Hans Stutz ist Journalist in Luzern. Er sitzt auch für die Grünen im Kantonsrat.
