Neue Testrichtlinien

Die neuen Regeln der Schweizerischen Lauterkeitskommission

Die neuen Regeln der Schweizerischen LauterkeitskommissionVon Andreas PanzeriDie Lauterkeitskommission der schweizerischen Werbewirtschaft hat Richtlinien für Tests erlassen. Damit sollen vor allem die Transparenz bei Tests von Produkten und deren Vergleichbarkeit verbessert werden.
Die neuen Richtlinien sind in einer «einzigartigen Zusammenarbeit zwischen der Industrie, Konsumentenverbänden und Werbern entstanden», erklärte Doris Leuthard an der Pressekonferenz in Zürich (siehe auch Seite 5). Die neue Präsidentin der Lauterkeitskommission stellte in Aussicht, dass ihre Arbeitsgruppe noch vermehrt den Kontakt zur Öffentlichkeit herstellen wolle. Sie freue sich, dass diese Aufklärungsarbeit in Zukunft von Piero Schäfer übernommen werden könne.
In der breit abgestützten Vernehmlassung für die Richtlinien der Tests war auch die deutsche Stiftung Warentest involviert.
Handlungsbedarf für neue Richtlinien entstand durch die Entwicklung, wonach seit einigen Jahren die sehr kostenaufwändige Testtätigkeit vermehrt von kommerziellen und gewinnorientierten Verlagsunternehmen übernommen wurde. Sie verdrängten damit die an internationale und nationale Richtlinien gebundenen Nonprofit-Organisationen wie etwa das Konsumentenforum immer stärker vom Markt.
Die Testrichtlinien der Lauterkeitskommission sind nun auch für solche kommerziellen Testanbieter wegleitend. Zudem erleichtern sie die Arbeit der Lauterkeitskommission bei der Behandlung allfälliger Beschwerden. Die Richtlinien sowie weitere Grundsätze zur Lauterkeit in der kommerziellen Kommunikation sind in neuen Broschüren enthalten, die bei der Schweizerischen Lauterkeitskommission über die Homepage www.lauter keit.ch sowie unter Telefon 01
211 79 22 erhältlich sind.
Tests im Ausland werden
gerne angezweifelt
Zusammenfassend lässt sich feststellen, dass Werbung mit Tests unzulässig ist, wenn die Ergebnisse nicht ausdrücklich dafür freigegeben worden sind. Die Quelle der Tests muss genannt werden. Zu beachten ist ferner eine klare Trennung zwischen redaktioneller Testberichterstattung und Werbung.
Der Tester muss ohne Einflussnahme durch Dritte zu seinen Ergebnissen kommen. Insbesondere darf er sich nicht durch die Zusicherung der Abnahme grosser Mengen von Testpublikationen oder das Platzieren von Inseraten beeinflussen lassen.
Als strittiger Punkt der Vernehmlassung erwies sich die Regel, dass die Veröffentlichung des Testinstitutes freiwillig ist. Viele Institute in der Schweiz leben von der Forschungsarbeit für Unternehmen, deren Produkte sie nun eventuell negativ darstellen müssten.
Auf Grund dieser möglichen Befangenheit weichen Publikationen wie Saldo oder K-Tipp für ihre Tests gelegentlich ins Ausland aus. Andererseits werden solche Resultate von ausländischen Labors in der Schweiz nicht ungern angezweifelt. Die Kommission erklärte sich deshalb «offen für weitere Ideen und Anregungen».
Korrigendum

Das Monatsmagazin NZZ Folio liegt bei den Top-Leadern an der Spitze und nicht hinter der SonntagsZeitung. In der WerbeWoche Nummer 12 vom 29. März war auf Seite 25 in einem Kommentar über die MA Leader 2001 zu lesen, dass die SonntagsZeitung mit 77000 Lesern unter den Leadern der am meisten gelesene Titel sei. Das stimmt wohl bei den Leadern. Unter den Top-Leadern gebührt diese Ehre aber laut der aktuel-
len Wemf-Studie dem NZZ Folio. Das Magazin erreicht 44000 Top-Leader. Die SonntagsZeitung aber 1000 Top-Leader weniger, nämlich 43000.

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