Manipulation vor Torschluss aufgedeckt
Zeitungen Die Auflage-manipulation beim Landboten ist ein Mahnmal: Ab 1. Juli drohen Sanktionen.
Zeitungen Die Auflage-manipulation beim Landboten ist ein Mahnmal: Ab 1. Juli drohen Sanktionen.Im aktuellen Auflagebulletin der Wemf ist die Normalauflage des Landboten mit 48448 Exemplaren und die Grossauflage mit 93812 Exemplaren angegeben. Gemäss Chefredaktor Rudolf Gerber sind diese Zahlen aber «durch Manipulationen um mehrere tausend Exemplare überhöht». Das genaue Ausmass steht nicht fest. «Wir wissen nur, dass die Zahlen 2003 nicht stimmen, vermuten aber, dass die Manipulationen weiter zurückreichen», sagt Gerber. Man habe nun eine externe Revisionsgesellschaft mit der Überprüfung der Auflagendokumente beauftragt. Gerber: «Wir wollen wieder klare Verhältnisse.» Sobald die Ergebnisse vorlägen, beantrage man bei der Wemf eine Zwischenbeglaubigung.Die Landbote-Herausgeberin Ziegler Druck- und Verlags-AG hat beim Bezirksgericht Winterthur Strafanzeige gegen einen ehemaligen Mitarbeiter eingereicht, der 15 Jahre lang beim Landboten tätig und gemäss Gerber «als Einziger im Verlag für das Dossier Auflagenbeglaubigung zuständig war.» Erst nachdem er im März 2004 Ziegler Druck verlassen hatte, sei man auf die Ungereimtheiten gestossen.
Bei der Landbote-Pächterin Publicitas bedauert Generaldirektor Otto Meier die Manipulation, rechtliche Schritte gegen «den guten und langjährigen Partner» erwägt er aber nicht. Und beim Nordostschweiz-Kombi (NOS), dem der Landbote angehört, nimmt man die Sache gelassen. «Für den Werbemarkt und auch für den Kombi-internen Verteilschlüssel ist einzig die Reichweite wichtig», sagt Konrad Müller vom NOS-Mitglied Zürcher Oberländer.
Und wie reagiert die Wemf? «Bei unseren Kontrollen suchen wir nach Fehlern, nicht nach Betrug und Fälschungen», erklärt die oberste Auflagenbeglaubigerin Christel Plöger ihre Aufgabe. Dies ändere auch mit dem neuen Auflagereglement nicht, das am 1. Juli 2004 in Kraft tritt. «Aber neu können wir Sanktionen aussprechen», sagt Plöger. «Auflagenmanipulationen werden mit 50000 Franken gebüsst.»
Markus Knöpfli
Bei der Landbote-Pächterin Publicitas bedauert Generaldirektor Otto Meier die Manipulation, rechtliche Schritte gegen «den guten und langjährigen Partner» erwägt er aber nicht. Und beim Nordostschweiz-Kombi (NOS), dem der Landbote angehört, nimmt man die Sache gelassen. «Für den Werbemarkt und auch für den Kombi-internen Verteilschlüssel ist einzig die Reichweite wichtig», sagt Konrad Müller vom NOS-Mitglied Zürcher Oberländer.
Und wie reagiert die Wemf? «Bei unseren Kontrollen suchen wir nach Fehlern, nicht nach Betrug und Fälschungen», erklärt die oberste Auflagenbeglaubigerin Christel Plöger ihre Aufgabe. Dies ändere auch mit dem neuen Auflagereglement nicht, das am 1. Juli 2004 in Kraft tritt. «Aber neu können wir Sanktionen aussprechen», sagt Plöger. «Auflagenmanipulationen werden mit 50000 Franken gebüsst.»
Markus Knöpfli
