Jolanda Spiess-Hegglin: Klage gegen Ringier gutgeheissen

Das Zuger Kantonsgericht hat Ringier zur Gewinnherausgabe von CHF 309’531 an Jolanda Spiess-Hegglin verurteilt. Ringier kritisiert das Urteil als faktisch unbegründet und wird Berufung einlegen.

 

Das Kantonsgericht Zug hat die Klage von Jolanda Spiess-Hegglin auf Gewinnherausgabe gegen Ringier erstinstanzlich mehrheitlich gutgeheissen. Das Urteil sieht vor, dass Ringier CHF 309’531 von den geforderten CHF 431’527 an die Klägerin abführt. Ringier bemängelt jedoch, dass die Entscheidung weitgehend die offen gelegten Geschäftszahlen und ein Gutachten von PwC ignoriert habe. Laut Ringier belaufe sich der tatsächlich erzielte Gewinn auf einen Bruchteil der zugesprochenen Summe.

Ringiers Kritik: Gewinnermittlung und Medienfreiheit

Ladina Heimgartner, Head Media und CEO Ringier Medien Schweiz, äussert sich wie folgt: «Die Berichterstattung über die Ereignisse rund um Jolanda Spiess-Hegglin und die Landammann-Feier 2014 zählt nicht zu den publizistischen Sternstunden dieses Landes und des Blicks. Die Art und Weise, wie damals berichtet wurde, ist Ausdruck eines harten Boulevardstils, den Blick längst nicht mehr praktiziert, und das ist gut so.»

Bereits 2020 hatte das Kantonsgericht Zug bestätigt, dass der Blick mit der damaligen Berichterstattung die Persönlichkeitsrechte der ehemaligen Kantonsrätin verletzt habe – ein Urteil, das Ringier akzeptierte. Das nun gefällte Urteil zur Gewinnherausgabe ist aus Sicht des Medienunternehmens gefährlich: «Dieses Urteil gefährdet die Medienfreiheit in unserem Land», so Heimgartner. «Wenn Journalismus solche Strafzettel drohen, wird die Bereitschaft zu kritischer Berichterstattung stark eingeschränkt.»

Ringier hat angekündigt, das Urteil beim Obergericht des Kantons Zug anzufechten, da es nach Ansicht des Unternehmens jeglicher faktischen Grundlage entbehre und ein gefährliches Signal für die Schweizer Medienfreiheit sende.

VSM warnt vor Signalwirkung für die Branche

Der Verlegerverband Schweizer Medien (VSM) unterstützt das Vorgehen von Ringier, das Urteil des Zuger Kantonsgerichts in der Sache Spiess-Hegglin anzufechten. Die Entscheidung, Ringier zur Herausgabe von über 300’000 Franken zu verurteilen, basierend auf dem mutmasslichen Gewinn aus lediglich vier Artikeln, wird als erhebliche Bedrohung für die Medienfreiheit eingestuft.

Wie bereits von Ringier betont, widerspricht das Urteil wesentlichen ökonomischen Realitäten im Verlagswesen. Der VSM teilt diese Einschätzung: Mit der Berichterstattung über Jolanda Spiess-Hegglin, die selbst von Ringier als „kein publizistisches Ruhmesblatt“ bezeichnet wurde, einen Gewinn in der gerichtlich festgelegten Höhe zu erzielen, ist aus Sicht des Verbands nicht nachvollziehbar. Die offen gelegten Geschäftszahlen und das PwC-Gutachten, die diesen Gewinn klar widerlegen sollen, wurden vom Gericht weitgehend ignoriert.

Investigativjournalismus und kleinere Verlage unter Druck

Das Urteil sendet laut VSM ein gefährliches Signal, das über den Einzelfall hinausreicht. Es droht, Verlage – insbesondere kleinere Häuser mit weniger finanziellen Reserven – durch die Aussicht auf vergleichbare Klagen einzuschüchtern. Ringiers Ankündigung, Berufung einzulegen, ist daher nicht nur ein Versuch, die rechtliche Grundlage des Urteils infrage zu stellen, sondern auch ein entscheidender Schritt zur Verteidigung der Medienfreiheit in der Schweiz.

Berufung und Hoffnung auf ein wegweisendes Urteil

Die Konsequenzen könnten weitreichend sein: Neben der personenbezogenen Berichterstattung, die durch solche Urteile zunehmend unter Druck gerät, sieht der VSM auch den Investigativjournalismus gefährdet. Dieser steht ohnehin durch politische Vorstösse unter starkem Beschuss und könnte durch Entscheidungen wie diese weiter geschwächt werden. Für Medienunternehmen aller Grössen bedeutet dies eine schärfere Gratwanderung zwischen kritischer Berichterstattung und dem Risiko existenzbedrohender Konsequenzen.

Mit der geplanten Berufung durch Ringier bleibt abzuwarten, ob das Obergericht des Kantons Zug die wirtschaftlichen und publizistischen Dimensionen dieses Falls anders gewichtet und somit ein klares Signal für die Medienfreiheit setzt.

 

 

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