Israelkritisches Plakat: SBB bringt Entscheid vor Bundesgericht
Nachdem das Bundesverwaltungsgericht eine Beschwerde gutgeheissen hat, welche die SBB zum Aushang eines israelkritischen Plakates im Zürcher Hauptbahnhof verpflichtet, gelangen die Bundesbahnen nun vor Bundesgericht.
Ende Oktober 2009 hat die SBB aufgrund eines internen Reglements den Ausgang eines israelkritischen Plakates im Hauptbahnhof Zürich verboten. Das Bundesverwaltungsgericht beurteilte das Verbot als verfassungswidrig mit der Begründung, dass Bahnhöfe und Bahnhofwände zum öffentlichen Raum gehörten und die SBB an die Grundrechte gebunden sei. Das erlassene Verbot sei unverhältnismässig und verletze die Meinungsfreiheit, so die Richter. Es gefährde weder Sicherheit noch Ordnung im Bahnhof und behindere Passantenzirkulation und Bahnbetrieb nicht.
Die SBB erachte das Urteil der Berner Richter als Eingriff in ihre unternehmerische Verantwortung, ihre Kunden vor heiklen oder verletzenden Plakatinhalten schützen zu können, teilte das Unternehmen am Montag mit. Sie müsse die Freiheit haben, geschmacklose, moralisch verwerfliche oder aussenpolitisch heikle Werbung verbieten zu dürfen. Dies solle anhand praktikabler und umsetzbarer Regelungen geschehen, ohne dass jeder Einzelfall juristisch auf sein mögliches Gefahrenpotenzial für den Bahnbetrieb untersucht werden müsse.