Hunderte Kommunikationsgeräte erfüllen die Anforderungen nicht

Nur eines von zwanzig in der Schweiz verwendeten drahtlosen Kommunikationsgeräten erfüllt alle hiesigen Anforderungen vollständig. Das hat das Bundesamt für Kommunikation Bakom 2022 bei Kontrollen festgestellt. Das Bundesamt hatte indes problematische Bereiche im Fokus.

(Screenshot: YouTube.com)

Im Rahmen seiner Aufsicht in den Bereichen Fernmeldeanlagen und elektromagnetische Verträglichkeit von elektrischen Geräten nahm das Bakom 226 Produkte im Jahr 2022 unter die Lupe. Dies teilte es am Dienstag mit.

215 oder 95 Prozent dieser Produkte erfüllten nicht alle Anforderungen für ein Inverkehrbringen in der Schweiz und die Nutzung. Und bei 80 Prozent oder 172 Anlagen und Geräte bestand wegen Mängeln die Gefahr, dass sie Frequenzstörungen verursachen, die andere drahtlose Kommunikationsgeräte nutzen können.

Hohes Risiko bei PMR-Anlagen

Kontrolliert wurden in erster Linie Private-Mobile-Radio-Anlagen, kurz PMR-Anlagen. Diese Geräte sehen ähnlich aus wie zum Sprechen verwendete Walkie-Talkies. Aufgrund ihrer Sendeleistungen bergen sie ein hohes Störungsrisiko, wenn sie die Anforderungen des Schweizer Marktes nicht einhielten, wie das Bakom schreibt.

Das Bundesamt weist darauf hin, dass das Nutzen von PMR-Anlagen eine Konzession erfordert – ausser, wenn die Anlage nicht auf dem 446-Megahertz-Frequenzband betrieben wird. Beim Bakom kann eine Konzession online beantragt werden.

Unter die Lupe nahmen die Bakom-Kontrolleur:innen auch 17 Funkanlagen mit kurzer Reichweite, also Fernsteuerungen, ferngesteuerte Spielzeuge und Datenübertragung über kurze Distanzen, sowie im Schweizer Handel erhältliche WLANs. Von diesen Produkten waren 88 Prozent technisch nicht konform.

Von den geprüften 16 privat betriebenen Mobilfunkverstärkern erfüllte keiner alle technischen Vorgaben. Die Prüfungen führte das Bakom nach Störungsmeldungen durch. Repeater sind Privaten erlaubt, wenn sie die technischen und gesetzlichen Vorgaben erfüllen, der betroffene Mobilfunkbetreiber einverstanden ist und der Verstärker keine Störungen verursacht.

Nichtkonforme Funkanlagen

Das Bakom war auch bei der gemeinsamen europäischen Marktüberwachungskampagne im Bereich der elektromagnetischen Verträglichkeit dabei. Bei zwei von sechs in der Schweiz geprüften USB-Hubs wurden technische Nichtkonformitäten festgestellt.

Im Zusammenhang mit nichtkonformen Funkanlagen eröffnete das Bakom 2022 293 Verwaltungsstrafverfahren. Diese haben einen Zusammenhang mit importierten Funkanlagen, die als nichtkonform gelistet sind. Es handelt sich um Geräte, die seit einer Bakom-Kontrolle in der Schweiz nicht mehr verkauft oder benutzt werden dürfen.

Wer solche Geräte dennoch importiert, riskiert laut Bakom eine Busse. Ausserdem werden die Geräte eingezogen und vernichtet. Treffen kann dies sowohl Unternehmen als auch Privatpersonen – etwa, wenn sie ein Gerät im Ausland bestellen und sich zustellen lassen.

Das Bakom hält unter dem Titel «Bitte nicht stören» Tipps für den Kauf von drahtlosen Kommunikationsgeräten im Internet bereit. Nutzen Geräte aus dem Ausland Frequenzen, die ihnen nicht zugewiesen sind, können sie Störungen verursachen. (SDA)

Weitere Artikel zum Thema