Ein Hauch von Transparenz
Wemf Ein neues Reglement verschiebt die Auflagenpublikation in den Herbst. Und zwar erstmals 2005.
Wemf Ein neues Reglement verschiebt die Auflagenpublikation in den Herbst. Und zwar erstmals 2005.Die neuen Auflagenzahlen, die am 1.April publiziert werden, sind ausnahmsweise eineinhalb statt ein Jahr gültig. Dies, weil die Wemf nun definitiv ein neues Auflagenreglement verabschiedet, das per 1. Juli 2004 in Kraft tritt. Dieses sieht eine Verschiebung des Publikationsdatums auf den 1. Oktober vor, was erstmals im 2005 der Fall sein wird.Entsprechend werden die Auflagen nicht mehr wie bisher nach Kalenderjahr, sondern vom 1. Juli bis 30. Juni erhoben (erstmals 1. 7. 2004 bis 30. 6. 2005). «Damit werden Leserschafts- und Auflagezahlen fast zeitgleich veröffentlicht. Dies hat den Vorteil, dass den Verlagen für ihre Tarifdokumentationen aktuelle Daten vorliegen», erklärt Christel Plöger, oberste Auflagenbeglaubigerin der Wemf.
Wesentlicher ist aber, dass künftig die «tatsächlich verbreiteten Exemplare» beglaubigt werden. Diese ergeben sich (wie bisher) aus «verkaufter Auflage» plus Gratisauflage. Neu muss auch Letztere publiziert werden. Zudem wird die «verkaufte Auflage» auf andere Weise erhoben, weshalb sie mit dem heutigen Wert nicht vergleichbar sein wird: Neu umfasst sie Abos, Pflichtabos, Einzelverkauf, E-Papers, alle ermässigten Exemplare sowie maximal fünf Prozent regelmässig vertriebene Gratisexemplare.
Da Gratisauflage und «verkaufte Auflage» im Impressum, in Offerten oder Werbung genannt werden müssen, werden die Auflagenzahlen etwas transparenter. Von einer echten Transparenz, wie sie noch im ersten Reglementsentwurf vorgesehen war (WW 41/03), kann aber keine Rede mehr sein.
Markus Knöpfli
Wesentlicher ist aber, dass künftig die «tatsächlich verbreiteten Exemplare» beglaubigt werden. Diese ergeben sich (wie bisher) aus «verkaufter Auflage» plus Gratisauflage. Neu muss auch Letztere publiziert werden. Zudem wird die «verkaufte Auflage» auf andere Weise erhoben, weshalb sie mit dem heutigen Wert nicht vergleichbar sein wird: Neu umfasst sie Abos, Pflichtabos, Einzelverkauf, E-Papers, alle ermässigten Exemplare sowie maximal fünf Prozent regelmässig vertriebene Gratisexemplare.
Da Gratisauflage und «verkaufte Auflage» im Impressum, in Offerten oder Werbung genannt werden müssen, werden die Auflagenzahlen etwas transparenter. Von einer echten Transparenz, wie sie noch im ersten Reglementsentwurf vorgesehen war (WW 41/03), kann aber keine Rede mehr sein.
Markus Knöpfli
