Bundesgericht bestätigt den Entscheid der Stadt Lausanne – APG|SGA erhält Plakatkonzession
In einem seit 2015 dauernden Rechtsstreit um die Konzessionsvergabe in Lausanne, hat das Bundesgericht heute entschieden – zu Gunsten und im Sinne von APG|SGA und der Stadt Lausanne.
Die involvierten Parteien sind am Donnerstag darüber informiert worden , dass das Bundesgericht den Entscheid der Stadt Lausanne betreffend Vergabe der Plakatkonzession an die APG|SGA bestätigt. In seiner Urteilsbegründung gibt das Bundesgericht der Stadt Lausanne in allen wesentlichen Punkten Recht, schreibt die APG in einer Meldung. Dadurch erhält die APG|SGA das exklusive Recht, in der Stadt Lausanne für die nächsten fünf Jahre insgesamt 1’980 Plakatflächen zu vermarkten. Davon bilden die über 400 Leuchtplakatflächen an besten Lagen das Premium-Angebot. Zudem plant die APG|SGA in neues digitales Trägermaterial zu investieren und ein digitales Werbeträger-Netz an Premium-Lagen zu realisieren.
Anfang 2015 hat die Stadt Lausanne im Rahmen eines öffentlichen Ausschreibeverfahrens die Konzession für die Plakatwerbung an die APG|SGA vergeben. Gegen diesen Entscheid hat ein Mitbewerber beim Kantonsgericht Rekurs eingelegt. Das Kantonsgericht hat im September 2015 entschieden, den Rekurs des Mitbewerbers gegenüber Stadt Lausanne gutzuheissen und den Zuschlag dem Mitbewerber zu erteilen. Gegen diesen Entscheid rekurrierte wiederum die Stadt Lausanne und APG|SGA vor dem Bundesgericht. Dieses hat nun den Entscheid der Stadt Lausanne bestätigt und somit das Urteil des Kantonsgerichts annulliert. Olivier Chabanel, Leiter Akquisition Region Romandie: «Wir freuen uns sehr über diesen wegweisenden Entscheid des Bundesgericht zugunsten der APG|SGA und sind stolz, mit der Stadt Lausanne die Aussenwerbung im Hauptort des Kantons Waadt in den nächsten Jahren weiterzuentwickeln.»