Zu guter Letzt: Wenn «originell» weder gut noch lauter ist

Auf einem Lieferwagen ist die untere Hälfte einer Frau in rotem, engem Minirock zu sehen. Dazu der Slogan: «best meat in town». Es handelt sich dabei nicht um ein Auto, in dem Prostituierte von Freier zu Freier gefahren werden. Nein, es ist das Auto einer Metzgerei.

Ächz, wie schlecht, mögen sich die meisten Betrachter denken und sich vielleicht in Zukunft zweimal überlegen, ob sie ihr Steak bei der betreffenden Metzgerei kaufen sollen. Erfahrungsgemäss findet sich in solchen Fällen aber meistens irgendjemand, der/die sich die Mühe macht, bei der Lauterkeitskommission Beschwerde einzureichen. So geschehen auch diesmal. Die Beschwerdegegnerin ihrerseits machte daraufhin geltend, es handle sich um «moderne, nicht alltägliche Werbung», ausserdem werde in anderen Bereichen in gleicher Art und Weise geworben. Doch damit kam sie nicht durch: Im vorliegenden Fall bestehe offensichtlich kein natürlicher Zusammenhang zwischen der Bewerbung von Tierfleisch und der «das weibliche Geschlecht verkörpernden Person». Ausserdem stelle das Sujet eine Verletzung der Würde der Frau dar. Die Metzgerei wurde aufgefordert, in Zukunft auf diese Art der Werbung verzichten.

Das Beispiel zeigt wieder einmal: Vermeintlich originelle Werbung muss nicht unbedingt lauter sein. Und schon gar nicht gut. Im Gegenteil. Dem Unternehmen jedenfalls ist zu wünschen, dass es sich an die Forderung der Lauterkeitskommission hält – zu seinem eigenen Vorteil. Vielleicht hat man ja sogar ein paar Fränkli gespart, die man in die Beratung einer professionellen Werbeagentur investieren kann?

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