Zu guter Letzt: Recherchieren kann ihre Geschichte gefährden

Ein Artikel in der aktuellen Ausgabe des Beobachters nimmt die TV-Sendung «Gesundheits-Sprechstunde» ins Visier. Unter dem Titel «Gekaufter TV-Auftritt» wird der Sendung vorgeworfen, dass gegen Geld Experten platziert werden können. Das tönt schrecklich und lässt die braven Konsumentenschützer erzittern. Der Autor scheint aber nicht zu wissen, dass genau das die neuen Sponsoring-Richtlinien des Bundesamtes für Kommunikation (Bakom) erlauben.

Bedingung ist nur dass die Sache klar deklariert wird. Wenn man etwas nicht weiss, dann muss man halt recherchieren. Auch auf die Gefahr hin, dass dann die knackige Geschichte nicht mehr so knackig wird. Völlig unakzeptabel ist aber, dass die ausführliche Begründung, die Hans Jürg Deutsch, der Verantwortliche bei der «Gesundheits-Sprechstunde», dem Autor zukommen liess, überhaupt nicht in den Artikel mit einfloss. Gerade eine Zeitschrift wie der Beobachter, die sich für Transparenz und Gerechtigkeit stark macht, sollte das kleine Einmaleins einer fairen Berichterstattung kennen und vor allem auch anwenden.

Zur Stellungnahme

Stellungnahme des Beobachters:
Der Artikel «Recherchieren kann ihre Geschichte gefährden» behauptet, der Beobachter hätte unsauber recherchiert und würde unfair Bericht erstatten zum Thema Sponsoring in der TV-Sendung «Gesundheit-Sprechstunde». Die Behauptung ist falsch. Der Beobachter hat nicht den Vorwurf erhoben, die Sponsoring-Richtlinien seien verletzt worden. Richtig ist aber: Gesundheit Sprechstunde stellte einer PR-Agentur in Aussicht, dass in der Sendung ein verschreibungspflichtes Medikament eines bestimmten Herstellers thematisiert würde. Gemäss Heilmittelgesetzgebung ist dies nicht erlaubt. Dieser Sachverhalt mit dem fragwürdigen Angebot (E-Mail an eine PR-Agentur) wird von Hans Jürg Deutsch nicht bestritten. Der Verantwortliche der TV-Sendung wurde im erwähnten Beobachter-Artikel mehrfach zitiert. Er konnte zu allen Vorwürfen Stellung nehmen. Sämtliche im Artikel verwendeten Zitate und Aussagen liegen schriftlich vor.

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