Zu guter Letzt: Gerichtshof verbietet Bilder
Die Fotos der Freundin von Herbert Grönemeyer dürfen nach einem Urteil des deutschen Bundesgerichtshofs nicht mehr veröffentlicht werden.
Die Fotos der Freundin von Herbert Grönemeyer dürfen nach einem Urteil des deutschen Bundesgerichtshofs nicht mehr veröffentlicht werden. Wie die Nachrichtenagentur SDA in einer Meldung schreibt, habe das Gericht der Illustrierten Bunte verboten, Bilder der Zürcherin zu veröffentlichen. Sie müsse eine Berichterstattung über ihre Privatsphäre nicht hinnehmen. Die Bunte veröffentlichte Bilder, die das Paar in Rom in einem Café und beim Bummeln in einer Fussgängerzone zeigte. Für den Bundesgerichtshof war dies eine erkennbar private Situation, die in keinem Zusammenhang mit einem zeitgeschichtlichen Ereignis stehe. Da die Bilder keinen Beitrag von allgemeinem Interesse oder eine Information über ein zeitgeschichtliches Ereignis seien, dürften sie nicht in der Bunte erscheinen. Die Frage stellt sich dabei nur, ob dieses Urteil eine Auswirkung auf Fotos von Prominenten und ihren Anhängsel im Generellen hat? Denn die Fotos von Kinder und Freundinnen von Stars sind ja nicht wirklich im allgemeinen Interesse und Stars selbst sind ja auch nicht wirklich zeitgeschichtliche Ereignisse.
