Zu guter Letzt: Ein Werbespot geht vor Gericht, und mit ihm sein Chef
Der frühere deutsche NPD-Chef Udo Voigt hat einen ausländerfeindlichen Werbespot ins Netz gestellt. Darin wird Ausländern eine «kollektive charakterliche Neigung zur Kriminalität» vorgeworfen.
Voigt musste sich heute Donnerstag wergen Volkshetze vor Geicht verantworten. Der Beitrag war laut Anklage im Wahlkampf zum Berliner Abgeodnetenhaus vom 15. August bis zum 1. September 2011 auf der Homepage der Nationaldemokratischen Partei Deutschlands NDP frei abrufbar, wie die SDA schreibt. Weiter werde in dem Beitrag ein Zuwanderungsstopp gefordert. Schon im März 2003 lief ein Verbotsverfahren gegen die rechtsextreme Partei, scheiterte jedoch vor dem Verfassungsgericht – wegen verfahrensrechtlicher Fehler.
Wie diese Seite jedoch überhaupt Nutzer generieren kann, ohne mit niveaulosen Provokationen Aufmerksamkeit zu erringen, wird schwer nachvollziehbar wenn man sich die Propagandaseite des Partei für länger als 2 Sekunden ansieht – auch ohne besagten Werbespot handelt es sich hierbei um eine Katastrophe. Denn die Seite ist nicht nur politisch, sondern auch was die Gestaltung betrifft, billiger als ein Wienerwürstchen. Den Betrachter packt schnell der Verdacht, es handle sich hier um eine Anleitung für Kinder unter 5 Jahren.

Aber nicht nur die Nutzerführung «Erkennen, Informieren, Handeln» erinnert stark daran, was ein Kindergartenkind am ersten Tag lernt: «Luege, lose, laufe». Auch sonst gehen die Macher dieser Seite wohl von einem Publikum aus, dessen IQ nicht über 16 liegt. So steht «Handeln» bei der NDP tatsächlich für «Damit es besser wird». Eine billige Seite mit billigen Aussagen, unpolitisch gesprochen.
