Zu guter Letzt: Die raubkopierende Oma

Obwohl eine Rentnerin weder Computer noch Router besitzt, muss sie einer Anwaltskanzlei 650 Euro zahlen – wegen Verbreitung eines raubkopierten Hooligan-Films.

Aufgespürt wurde die angebliche Raubkopiererin gemäss Spiegel.de mit Hilfe eines Programms namens «File-Watch». Mit dem durchforsten private Ermittler im Auftrag von Rechteinhabern Datei-Tauschnetzwerke. Finden sie ein Werk zum Download, wird das protokolliert, der Zeitpunkt und die IP-Adresse der beteiligten Rechner festgehalten. Die Provider können anhand dieser IP-Adresse einen Nutzer ermitteln. In diesem Fall die pflegebedürftige Rentnerin. Und nun muss sie ein Abmahnung von 650 Euro zahlen, die Arme. Und das, obwohl sie angegeben hat, zum fraglichen Zeitpunkt – es war an einem Morgen kurz nach neun Uhr – geschlafen zu haben. Und obwohl sie wahrscheinlich nicht mal weiss, wie man Computer buchstabiert, geschweige denn ein solches Gerät zu Hause stehen hat. Wie soll sie dann einen Film («etwas mit Hooligans, mit extremen Gewaltszenen») heruntergeladen haben … Also nein, welch‘ ungerechte Welt!

Aber es scheint nun mal so zu sein, dass Anschlussinhaber grundsätzlich dafür haften, was über ihren Internetanschluss passiert. Und einen solchen hat die Dame halt – in Kombination mit ihrem Festnetzanschluss. Und wer weiss, vielleicht hat sie ja doch eine kleine, geheime Leidenschaft für glatzköpfige Schlägertypen und spritzendes Blut …
 

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