Zu guter Letzt: Chinesin verklagt Werbeausstrahlung erfolgreich als Zeitverschwendung
Eine Chinesin musste sich vor einer Filmvorführung 20 Minuten lang Werbung anschauen. Nun hat sie deswegen ein Kino und einen Filmverleih verklagt. Das Gericht in der Hauptstadt der Provinz Shaanxi nahm die Klage an.
In ihrer Klage argumentierte Chen Xiaomei, Kino und Filmverleih hätten ihre Zeit verschwendet und ihr Recht auf Wahlfreiheit eingeschränkt. Sie will den Eintrittspreis in Höhe von vier Euro (35 Yuan) zurück sowie eine Entschädigung in gleicher Höhe. Sie fordert ausserdem einen weiteren Yuan für den ihrer Meinung nach erlittenen emotionalen Schaden, wie es in einer APA-Mitteilung heisst. Chen Xiaomei habe ausserdem eine schriftliche Entschuldigung verlangt. Ihre Anwältin hingegen fordere, dass Zuschauer über die Dauer der Werbung vor der Vorführung des Films informiert werden müssen. Das Kino soll künftig die Länge der Werbung auf seiner Internetseite, in der Eingangshalle oder über eine Kunden-Telefonhotline angeben. Zudem soll der Filmverleiher die Werbung auf höchstens fünf Minuten beschränken.
Über unser Recht auf Wahlfreiheit lässt sich ebenfalls streiten. Geht man durch Zürichs Strassen, kann kaum mehr von freiwilligem Werbe-Konsum gesprochen werden, sondern eher von einem Eingriff in die Privatsphäre. Doch was ist mit dem Einblick in unser Konsumverhalten, den wir diversen Agenturen freiwillig für gerade mal ein paar Rabatt-Marken zugestehen?
Über unser Recht auf Wahlfreiheit lässt sich ebenfalls streiten. Geht man durch Zürichs Strassen, kann kaum mehr von freiwilligem Werbe-Konsum gesprochen werden, sondern eher von einem Eingriff in die Privatsphäre. Doch was ist mit dem Einblick in unser Konsumverhalten, den wir diversen Agenturen freiwillig für gerade mal ein paar Rabatt-Marken zugestehen?
