Zu guter Letzt: Bakom setzt bei SRG-Weinwerbung auf Nulltoleranz
Wegen eines vom Bundesamt für Kommunikation Bakom beanstandeten Wein-Werbespots wendet sich die SRG nun ans Bundesverwaltungsgericht. Sie hält es im konkreten Fall für unverhältnismässig, dass sie die gesamten Nettoeinnahmen aus dem Spot dem Bund abliefern soll.
Der Spot, welchen das Bakom beanstandete, enthielt ein unzulässiges Verkaufsangebot: Zeitweise wurden die Internet-Adresse der Weinkellerei und eine Telefonnummer zum Bestellen eingeblendet. Zudem wies der Film auch auf ein limitiertes Sonderangebot samt Preis hin. Dem Zuschauer wurde also nicht nur Alkohol schmackhaft gemacht, sondern auch vorgeschlagen, wo er diesen zu welchem Preis kaufen kann. Dasss dies gegen das Verbot von Verkaufsangeboten verstösst, hat die SRG habe jedoch schnell festgestellt. So sei der Film in Absprache mit dem Bakom angepasst und korrekt ausgestrahlt worden, wie Sprecher Daniel Steiner auf Anfrage der Nachrichtenagentur SDA erläutert. Gemäss Steiner habe die Wein-Werbung das Verbot von Verkaufsangeboten nur wenige Sekunden lang verletzt. Ausserdem habe es sich um die erste von einem SRG-Sender ausgestrahlte Alkoholwerbung gehandelt, nachdem der SRG am 1. Februar 2010 Werbung für Bier und Wein erlaubt worden war. Die SRG hält es nun Anbetracht dieser Umstände für unverhältnismässig, dass das Bakom die gesamten Nettoeinnahmen für den Spot einziehen will. Diese bewegen sich im Rahmen von 160000 Franken. Die SRG hofft nun, dass sich die Summe mit dem Gang vor das Bundesverwaltungsgericht zumindest massgeblich reduziere.
