KS/CS-Verband legt Leitfaden zur Verwendung von KI in der Werbung vor

KS/CS Kommunikation Schweiz, der Dachverband der Schweizer Werbung, veröffentlicht rechtliche Praxistipps zur richtigen Verwendung von Künstlicher Intelligenz (KI) in der Werbung. Diese sollen den Mitgliedern und allen Werbeschaffenden als Leitfaden bei der Verwendung von generativer KI dienen.

Bild: Hitesh Choudhary; Unsplash.

Künstliche Intelligenz beeinflusst die Arbeit von allen Werbeschaffenden weniger oder mehr und wirft bei ihrer Anwendung ständig neue Fragen auf. Darf ein durch KI generiertes Bild frei und kommerziell verwendet werden? Schafft KI grundsätzlich urheberrechtlich geschützte Werke?

Um solche und andere Fragen zu beantworten, hat die Leiterin des Rechtsdienstes von KS/CS, Fanny Rocchi, aktuelle und branchenrelevante Praxistipps erarbeitet. Bei der Frage, inwiefern KI-Ergebnisse in der Werbung verwendet werden dürfen, hat man sich an die aktuell geltenden Gesetze zu halten. Doch diese stellen sich in der Praxis öfters als Herausforderung dar: «Im Rahmen der Rechtsauskünfte, die KS/CS ihren Mitgliedern zur Verfügung stellt, kamen in den vergangenen Monaten vermehrt Fragen zur Anwendung der künstlichen Intelligenz im Werbebereich auf. Um die Arbeit unserer Mitglieder nachhaltig zu vereinfachen, war die Erarbeitung dieser Praxistipps somit naheliegend», sagt Fanny Rocchi.

Der Ratgeber folgt den aktuellen gesetzlichen Vorgaben und beinhaltet verständliche Tipps in Zusammenhang mit der Verwendung von KI-Systemen, was zu beachten ist, wenn Daten in KI-Systeme eingegeben werden, wie man mit KI generierten Inhalten umgeht, was für Rechte an KI-Ergebnisse bestehen könnten sowie weitere Ratschläge bei der Verwendung von KI-Ergebnissen. Wie sich die Gesetzgebung und die Rechtsprechung in der Schweiz in diesem Gebiet weiterentwickeln wird, bleibt abzuwarten. KS/CS verfolgt diese Entwicklungen im Rahmen ihrer Arbeit genau und setzt sich für angemessene Rahmenbedingungen ein.

Alle Tipps gibt es hier.

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