In drei Jahren sollen Bündner per Mausklick abstimmen können

In drei Jahren sollen die Bündner Stimmberechtigten im Internet abstimmen und wählen können. Der Grosse Rat stellte am Montag die erste Weiche dazu mit der Änderung des Gesetzes über die politischen Rechte.

e-voting

Die Gesetzesrevision passierte das Kantonsparlament mit 98 zu 3 Stimmen. Die Vorlage war weitgehend unbestritten, abgesehen von ein paar kritischen Voten, die Sicherheitsbedenken hegten.

Die Betriebskosten für den dritten Stimmkanal werden auf jährlich 600’000 Franken geschätzt. Die Anschaffungskosten für das E-Voting-System sind noch nicht bestimmt.

Die Einführung des elektronischen Abstimmungskanals ist in zwei Phasen geplant. 2020 soll eine Pilotphase mit sechs Gemeinden starten und ab 2021 ist die Ausdehnung auf weitere Gemeinden geplant. Die Gemeinden sollen autonom entscheiden können, ob und in welchem Umfang (mit oder ohne kommunale Urnengänge) sie E-Voting einführen wollen.

Neue Möglichkeit der Tourismusfinanzierung

Weiter sollen die Gemeinden in Graubünden ab Mitte Jahr die Möglichkeit bekommen, bei der Tourismusfinanzierung neue Wege zu gehen. Sie können die traditionelle Gästetaxe oder Kurtaxe durch eine Beherbergungsabgabe ersetzen. Der Grosse Rat genehmigte die Mini-Reform des Gesetzes über die Gemeinde- und Kirchensteuer am Montag einstimmig.

Konkret heisst das, dass die Abgabe nicht mehr von den Übernachtungen der Gäste abhängt, sondern aufgrund der Anzahl Zimmer (Hotels) oder der Quadratmeter Nettowohnfläche (Ferienliegenschaften) berechnet wird. Subjekt sind der Beherberger sowie der Ferienwohnungsbesitzer und nicht mehr der Gast.

Die Besteuerung der Gäste aufgrund der Anzahl der Übernachtungen wurde von der Kantonsregierung als nicht mehr zeitgemäss und kaum überprüfbar beurteilt. Die Gemeinden können insgesamt mit etwas mehr Einnahmen rechnen, weil Schlupflöcher geschlossen werden, wie Finanzdirektorin Barbara Janom im Rat sagte. (SDA)

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