NZZ wehrt sich gegen superprovisorische Verfügung
Die NZZ hat eine superprovisorische Verfügung erhalten, die ihr weitere Veröffentlichungen zu den bei der Swisscom verlustig gegangenen Datenbändern verbietet. Diese Verfügung will sie nach eigenen Angaben anfechten.
In einer kurzen Stellungnahme vom Freitagabend schreibt die NZZ, man habe mit Erstaunen von der superprovisorischen Verfügung Kenntnis genommen, mit der die Swisscom eine weitere Veröffentlichung von Artikeln im Zusammenhang mit verlustig gegangenen Datenbändern verhindern will.
Die NZZ hat diesen Fall publik gemacht, nachdem ihr die besagten Datenbänder zugespielt wurden (Werbewoche.ch berichtete). Dabei habe man aber immer mit der Swisscom kooperiert, heisst es weiter. Die NZZ erachtet die superprovisorische Verfügung beziehungsweise das Verbot als unbegründet und kündigt an, diese anzufechten. Das Verhalten der NZZ sowie ihre Berichterstattung seien zu jedem Zeitpunkt rechtlich und journalistisch absolut korrekt gewesen, so das Medienunternehmen.
