Vergleichende Werbung: SLK rügt UPC Cablecom
Um den eigenen Internet-Dienst als Schnellster zu bewerben, hat UPC Cablecom zwei verschiedene «Zeitmessungen» benutzt. Die Dritte Kammer der Lauterkeitskommission hiess die Beschwerde des Mitbewerbers deshalb gut.
«Schneller surfen als mit dem schnellsten Swisscom DSL» lautet die beanstandete Headline. Diesen Vergleich betrachtete der Mitbewerber als unlauter und reichte bei der Schweizerischen Lauterkeitskommission (SLK) Beschwerde ein, wie es in einer Mitteilung vom Mittwoch heisst. Zurecht, wie die Dritte Kammer in ihrer Sommersitzung beschied. Vergleichende Werbung gilt gemäss Grundsatz Nr. 3.5 der SLK wie auch Art. 3 lit. e UWG als unlauter, wenn sie eigene Waren, Werke, Leistungen oder deren Preise in unrichtiger, irreführender, verletzender oder unnötig anlehnender Weise mit anderen Waren, Werken, Leistungen oder deren Preisen vergleicht. Als Grundlage gilt dabei das Verständnis eines Durchschnittsadressaten (Grundsatz Nr. 1.1 Ziff. 2 der SLK). Die Dritte Kammer kam zum Schluss, dass die beanstandete Aussage unter diesem Gesichtspunkt sachlich falsch sei. Da der Begriff «DSL» nicht primär als Produktbezeichnung, sondern als Standard für die Datenübertragung verstanden werde, dürften für einen Vergleich nicht nur die Konkurrenzangebote herangezogen werden, die explizit mit «DSL» bezeichnet sind.
Fusszeilen korrigieren keine Falschaussage
Daran ändert auch der Sternhinweis in den Inseraten nichts. Zumal die entsprechende Fusszeile missverständlich formuliert und in zu kleiner Schrift abgesetzt ist. Fusszeilen sind generell nicht geeignet, eine allfällig unrichtige oder irreführende Aussage in einem Copytext oder in einer Headline zu korrigieren; sie können nur dazu genutzt werden, einen Inhalt zu spezifizieren und weiter zu klären. Dazu müssen die Hinweise allerdings zwingend in einer Grösse verfasst werden, die von einem durchschnittlichen Leser problemlos wahrgenommen werden kann.
Bei der Cablecom hiess es auf Anfrage der Nachrichtenagentur SDA, der umstrittene Slogan werde schon seit mehreren Monaten nicht mehr verwendet. Die Firma verzichtet nun in ihrer Werbung auf den direkten Vergleich mit Konkurrenten und wirbt mit dem «schnellsten Internet der Schweiz».
Über die Lauterkeitskommission
Jede Person ist befugt und legitimiert, kommerzielle Kommunikation, die ihrer Meinung nach unlauter ist, bei der Schweizerischen Lauterkeitskommission zu beanstanden. Die SLK ist seit 1966 das Selbstkontrollorgan der Werbebranche. Darin vertreten sind neben den Branchenverbänden das Bundesamt für Gesundheit, das Staatssekretariat für Wirtschaft SECO, die Fachstellen für Gleichstellung der Stadt Zürich, die Lotterie- und Wettkommission Comlot, das Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum IGE sowie Konsumentenverbände. Präsidiert wird die SLK seit 2012 von Nationalrätin Christine Bulliard-Marbach.
