Schawinski gewinnt gegen Lebrument vor Bundesgericht

Das Bundesgericht hat einer Beschwerde von Roger Schawinski gegen Hanspeter Lebrument stattgegeben. Schawinski hatte Lebrument wegen Persönlichkeitsverletzung und Verletzung gemäss UWG eingeklagt.

Unklar war die gerichtliche Zuständigkeit, wie es in einer Mitteilung von Radio 1 heisst. Das Handelsgericht Zürich hatte zuvor Lebrument Recht gegeben. Roger Schawinski hat das Verfahren weitergezogen und nun vor Bundesgericht obsiegt. Lebrument muss die Gerichtskosten in der Höhe von 5000 Franken und eine Parteienentschädigung an Schawinski von 6'000 Franken bezahlen. Damit sei nun der Weg frei für eine materielle Behandlung sowohl durch das Handelsgericht in Sachen UWG und das Bezirksgericht in Bezug auf die Klage wegen Persönlichkeitsverletzung, so die Mitteilung weiter.

Bild: Srf.ch

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