Comparis.ch und L’Hebdo weiterhin im Clinch
Der Internetvergleichsdienst Comparis.ch zieht seinen Antrag auf superprovisorische Verfügung gegen die Verbreitung des Piraterie-Vorwurfs durch das Westschweizer Wochenmagazin L'Hebdo zurück. Da der inkriminierte Artikel am Donnerstag bereits veröffentlicht wurde, ist der Antrag ohnehin hinfällig.
Für comparis.ch ist die Angelegenheit damit aber noch nicht vom Tisch: Dieser Rückzug bedeute nicht, dass Comparis.ch die im Artikel erhobenen Vorwürfe gegen das Unternehmen bestätige, stellt das Unternehmen in einem Communiqué vom Freitag fest. Mittlerweile habe sich ja herausgestellt, dass es sich beim Hacker-Angriff auf eine Website des Bundesamts für Gesundheit BAG vom 28. September 2011 um eine private Einzelaktion eines comparis.ch-Mitarbeiters am Arbeitsplatz gehandelt habe. Comparis.ch will nun die Reaktion von L'Hebdo respektive Ringier abwarten und dann das weitere Vorgehen prüfen, wie Firmensprecher Felix Schneuwly auf Anfrage sagte.
L'Hebdo wirft der Firma vor, für seine Krankenkassenprämien-Vergleiche eine Website des Bundesamts für Gesundheit BAG zu hacken versucht zu haben. Der Artikel erschien am Donnerstag trotz einer superprovisorischen Verfügung, welche Comparis.ch im Vorfeld der Publikation durchgesetzt hatte. L'Hebdo argumentierte, für einen Rückzug sei es zu spät gewesen.
Nachdem sich comparis.ch gegen die Vorwürfe zunächst energisch verwahrt hatte, musste die Firma am Donnerstagabend zurückkrebsen. Ein Mitarbeiter habe eingeräumt, am 28. September 2011 die Sicherheitsvorkehrungen der BAG-Website «geprüft» zu haben. Comparis.ch hat dem Mitarbeiter gekündigt und ihn mit sofortiger Wirkung freigestellt. Der Betreffende habe «eigenmächtig gehandelt und zu keinem Zeitpunkt in geschäftlichem Auftrag». Sein Vorgehen stelle einen Verstoss gegen interne Richtlinien dar.
Nicht in Prämien-Abfrage involviert
Abgesehen davon sei der betreffende Mitarbeiter «in keiner Weise in die Abfrage der Krankenkassenprämien involviert» gewesen. Comparis.ch habe in keiner Weise versucht, auf unerlaubten Wegen die Krankenkassenprämien zu beziehen. Comparis.ch habe die öffentlich zugänglichen Daten des BAG mit einer gängigen und laut Bundesgericht legalen Methode, dem so genannten Crawling, verwendet. Diese Technik finde in jeder Suchmaschine Verwendung. Auch das BAG werfe Comparis.ch kein strafbares Handeln vor. (sda)
