«Wir rechnen damit, dass es zu Fusionen kommen wird»

Bakom-Vizedirektor Martin Dumermuth zum angekündigten Gebührensplitting fürs Lokalfernsehen

Bakom-Vizedirektor Martin Dumermuth zum angekündigten Gebührensplitting fürs LokalfernsehenDas angekündigte Gebührensplitting fürs Lokalfernsehen will Druck auf die Sender machen, damit sie sich überall dort zusammenraufen, wo die Strukturen zu kleinräumig für mehrere Anbieter sind. Das Ziel ist laut Bakom-Vizedirektor Martin Dumermuth eine effizienter und professioneller arbeitende Lokal- und Regional-TV-Szene.Der Lokal- und Regional-TV-Landkarte der Schweiz wird sich auf Grund des Entscheides zum Gebührensplitting verändern, denn es sollen ja nur zehn bis zwölf Stationen profitieren. Ist eine Straffung das Ziel?
Martin Dumermuth: Der Entscheid des Bundesrates, dem Lokal- und Regionalfernsehen Gebührengelder zuzusprechen, ist auch mit dem Wunsch verbunden, dass die Sender effizienter werden. Tatsache ist, dass die Lokalfernsehlandschaft Schweiz heute teilweise sehr kleinräumig strukturiert ist. Lokalfernsehen brauchen aber eine bestimmte kritische Grösse, damit sie professionell arbeiten können. Gewisse Strukturbereinigungen werden daher unumgänglich sein.
Von den heute 17 oder 18 Sendern werden aber eine ganze Reihe leer ausgehen.
Dumermuth: Wenn man davon ausgeht, dass alle eigenständig bleiben wollen, dann ist das die Konsequenz. Die Beschränkung auf lediglich zehn bis zwölf Konzessionen hat zum Ziel, einen gewissen Druck zu erzeugen, damit sich die Sender in der betreffenden Region zusammenraufen. Jeder Lokalfernsehsender wird selber abschätzen müssen, ob er aufs Ganze gehen und sich im Alleingang um eine Konzession bewerben will. Dann gehts für ihn um alles oder nichts. Die andere Möglichkeit ist, dass er sich mit der Konkurrenz für ein gemeinsames Projekt zusammentut. Anders gesagt: Wir rechnen damit, dass es zu Fusionen kommen wird.
Eine Besonderheit: Der Leistungsauftrag kommt zurück. Aber eigentlich hätte er ja mit der aktuellen RTVG-Revision aus dem Gesetz gestrichen werden sollen. Sind Sie glücklich damit?
Dumermuth: Der Leistungsauftrag ist die Konsequenz staatlicher Zuschüsse, die natürlich nur für eine Gegenleistung ausgerichtet werden. Von der Stossrichtung her tun sich aber im Lokalbereich Leistungsauftrag und Markterfordernisse nicht weh. Im Gegenteil, sie gehen tendenziell in die gleiche Richtung. Denn die Erfahrung hat ja gezeigt, dass die lokalen und regionalen TV-Stationen ihre Nische im lokalen Raum haben.
Wie wird dieser Leistungsauftrag aussehen?
Dumermuth: Es wird ein auf den regionalen Raum fokussierter Leistungsauftrag sein, im Grossen und Ganzen dem heutigen ähnlich. Allenfalls mit etwas mehr Substanz und härter durchgesetzt.
Man wird aber kaum steuern können, dass die Splittingmillionen dereinst auch wirklich ins Programm fliessen. Wie kann man verhindern, dass mit dem Geld nicht einfach nur die heutigen Defizite gedeckt werden?
Dumermuth: Dafür haben wir einerseits den erwähnten Leistungsauftrag. Andererseits ergeben sich für die Sender doch markante Verbesserungen ihrer Budgetsituationen. Ein Beispiel: Heute gehe ich von durchschnittlichen Budgets von 5 Millionen Franken pro Sender aus – hier etwas mehr, dort etwas weniger. Wenn man nun 10 Veranstaltern durchschnittlich 2,5 Millionen Franken zusprechen würde, ergäbe sich für diese eine Budgetfinanzierung in der Grössenordnung von immerhin 50 Prozent. Damit wird sicher auch ein gewisser Leistungsausbau möglich sein.
SRG-Generaldirektor Armin Walpen forderte die Radiowerbung als Kompensation für das Gebührensplitting. Welche Signale gibt es dazu?
Dumermuth: Der Bundesrat hat am gleichen Tag, als er seine Pläne zum Gebührensplitting bekannt gab, auch dieses Thema diskutiert. Er lehnt die Radiowerbung ausdrücklich ab. Das steht zwar so nicht explizit in der Medienmitteilung, der Bundesrat hat aber klar in diesem Sinne Stellung bezogen.
Wäre für die Einführung der SRG-Radiowerbung eine erneute Revision des RTVG nötig?
Dumermuth: Nein, denn das Radiowerbeverbot ist heute in der Konzession der SRG festgehalten und nicht im Gesetz. Dort steht lediglich, der Bundesrat könne in einzelnen Programmen der SRG Werbung verbieten. Das heisst, theoretisch könnte der Bundesrat eine entsprechende Konzessionsänderung in eigener Kompetenz vornehmen. Interview: Daniel Schifferle

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