Zu spät informiert

Pendlerzeitungen Metropol hat missbräuchlich entlassen.

Pendlerzeitungen Metropol hat missbräuchlich entlassen.Das Zürcher Obergericht hat ein Urteil des Arbeitsgerichts gegen Metropol bestätigt und die Massenentlassung beim Aus der Pendlerzeitung als missbräuchlich bezeichnet. Die vom Obligationenrecht vorgeschriebene Mitarbeiterkonsultation sei zu spät erfolgt und zudem aussichtslos gewesen, erklärte das Gericht. Laut einer Mitteilung der Mediengewerkschaft Comedia anerkennt das Obergericht, dass es die erklärte Strategie des Mutterhauses Metro International gewesen sei, sowohl die Tochterfirma als auch deren Mitarbeitende vor vollendete Tatsachen zu stellen. Damit sei das Anhörungsrecht im Kern verletzt worden. Weiter hält das Urteil fest, dass die Arbeitgeberpflichten auch dann vollständig zu erfüllen seien, wenn der Kündigungsentscheid nicht vom Arbeitgeber selbst, sondern von einer Konzernzentrale getroffen werde. Metro (Schweiz) AG hat auf eine erneute Berufung verzichtet. Das Urteil ist deshalb rechtskräftig. (sm)

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