EU macht Werber nicht mehr froh

Die Europäische Kommission (EK) verteidigt ihre im Juli publizierten Massnahmen gegen irreführende Lebensmittelwerbung.

Die Europäische Kommission (EK) verteidigt ihre im Juli publizierten Massnahmen gegen irreführende Lebensmittelwerbung.Werbeverbote Laut EK darf künftig nur mit gesundheitlichen Vorzügen geworben werden, wenn diese nachweisbar sind. In der Berichterstattung darüber sei es zu «Missverständnissen» gekommen, klagt die EK. Slogans wie «Haribo macht Kinder froh» seien weiterhin erlaubt, weil sie keine gesundheitsbezogenen Aussagen machten. Vage Angaben wie «verbessert das Gedächtnis» soll es dagegen nicht mehr geben.

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