Weiterhin Zoff um Plakatkonzessionen

Plakate Die Luzerner Plakatsubmission ist sistiert, in Basel wurde die APG als Konzessionärin bestätigt.

Plakate Die Luzerner Plakatsubmission ist sistiert, in Basel wurde die APG als Konzessionärin bestätigt.
Das Luzerner Verwaltungsgericht hat die im letzten Oktober gestartete Ausschreibung für die Plakatkonzession sistiert und einer Beschwerde des Aussenwerbers Clear Channel Plakanda (CCP) aufschiebende Wirkung zugesprochen. CCP hatte die Beschwerde vor Ablauf der Eingabefrist beim Gericht eingereicht. Sie richte sich gegen die Ausschreibungskriterien, die unklar und unvollständig seien, sagte CCP-CEO Beat Roeschlin. CCP habe deshalb noch keine Offerte eingereicht. In der Luzerner Baudirektion rechnet Jurist Daniel Bernet nun mit einer Verzögerung von «maximal sechs Monaten». In Luzern geht es um 250 Plakatstellen auf öffentlichem Grund.Auch bezüglich der Plakatkonzession in Basel ist eine neue Situation eingetreten. Das dortige Verwaltungsgericht hat kurz vor Weihnachten eine Beschwerde von CCP abgewiesen und den Entscheid des Baudepartementes und der Basler Verkehrsbetriebe bestätigt. Diese hatten nach einer Submission die Plakatkonzession der APG zugesprochen, weil deren Plakatierungskonzept besser sei als dasjenige von CCP. Dieser Meinung hat sich das Basler Gericht nun angeschlossen. Ob CCP dagegen beim Bundesgericht eine staatsrechtliche Beschwerde einreichen wird, ist gemäss Roeschlin noch offen. Er bedauerte aber, dass das Gericht die Ausschreibung ausdrücklich nicht nach Submissionskriterien beurteilt hatte und so den Baubehörden einen sehr grossen Ermessensspielraum zugesteht. Tatsächlich hat sich das Verwaltungsgericht etwas weit aus dem Fenster gelehnt, indem es im Urteil festlegt, wann seiner Meinung nach eine Plakatsubmission zwingend und wann freiwillig sei (siehe dazu S. 16).Markus Knöpfli

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