Die Seuche der Verrechtlichung

Kolumne Meyer vs. Mörgeli: Der Gang zum Kadi fördert kaum die Lust an der Auseinandersetzung. Wie sollten eigentlich zivilisierte Leute, die entgegengesetzter Meinung sind, miteinander in der Öffentlichkeit umgehen?

Kolumne Meyer vs. Mörgeli: Der Gang zum Kadi fördert kaum die Lust an der Auseinandersetzung. Wie sollten eigentlich zivilisierte Leute, die entgegengesetzter Meinung sind, miteinander in der Öffentlichkeit umgehen?
Frank A. Meyer hat seine Klage gegen Christoph Mörgeli zurückgezogen, und er ist zu diesem Entschluss zu beglückwünschen. Auch mir hätte der Vorwurf, Nazi-Vokabular zu verwenden, zu schaffen gemacht, vor allem wenn er vom durchtriebenen Schandmaul Mörgeli stammt, der es natürlich lustvoll auf eine Provokation angelegt hat. Dennoch: zum Richter laufen? Ich muss schon sehr bitten! Wir sind doch in einem grundsätzlich anderen Geschäft als die Justiz. Es ist der Wettbewerb, meinetwegen der Kampf der Meinungen, und der soll mit aller Rücksichtslosigkeit geführt werden – aber bitte dort, wo er kraft unseres Berufs und unserer Mission hingehört, nämlich in der Öffentlichkeit. Das Publikum hat einen Anspruch darauf, die Argumente zu hören und zu bewerten. Keine Ordre eines Mufti wird uns je sagen, was in diesem Streit wirklich Sache gewesen ist. Hat Meyer, indem er Blocher als «Führer» bezeichnete, unzulässige Nazi-Vokabeln verwendet? Hat Mörgeli, indem er den untadeligen Linksbürgerlichen Meyer bewusst und boshaft in die schlimmste aller denkbaren ideologischen Ecken stellte, diesen unzulässig herabgewürdigt?
Früher hat man solche Differenzen im Morgengrauen auf dem Weg des Duells erledigt, vorausgesetzt, dass sich die Parteien gegenseitig für satisfaktionsfähig gehalten haben. Die Justiz, wie sie heute ist, eignet sich aus vielerlei Gründen nicht für die Klärung solcher inhaltlicher Differenzen. Erstens dauert alles viel zu lang. Unter Einschluss aller Rechtsmittelfristen hätten zwei, drei Jahre ins Land gehen können, ehe wir einen rechtskräftigen Spruch gehabt hätten. Dann hätte es bei der Hektik des real existierenden Medienbetriebs ausser den direkt Beteiligten kaum mehr jemanden interessiert; jedenfalls hätte man bei jedem Verfahrensschritt die Sache neu erklären (d. h. die Beleidigung wiederholen) müssen und damit das Geschäft des Provokateurs besorgt. Zweitens werden die wirklich wichtigen Fragen ohnehin nie juristisch geklärt: Wie gehen erbitterte publizistische Gegner miteinander um? Beziehungsweise: Wie sollten eigentlich zivilisierte Leute, die entgegengesetzter Meinung sind, miteinander in der Öffentlichkeit umgehen? Mit bewusst verletzender Anschwärzung? Mit beleidigtem Zurückkeilen? Oder am Ende mit schweigender Verachtung? Was bringt – drittens – der Streit um provozierende Worte für die politische (Debatten-)Kultur: Fördert der Gang zum Kadi die Lust an der Auseinandersetzung? Oder soll dieser kostspielige und nervende Weg als subtiles Gewaltmittel eingesetzt werden, um den verhassten Gegenspieler zum Schweigen zu bringen?
Journalisten, Kolumnisten, Teilnehmer am öffentlichen Dialog sollten nicht auch noch in die Falle der Verrechtlichung laufen. Andere tun das schon bis zum Abwinken. In jedem Medienunternehmen häufen sich derzeit die Rechtsfälle. Zivil- und strafrechtliche Persönlichkeitsverletzung, unlauterer Wettbewerb, Lizenz- und Urheberrechtsfragen, Geheimhaltungsklauseln – das Sortiment der Folterinstrumente wird immer vielfältiger. Wer es sich leisten kann, spielt seine Geldmacht aus. Martin Ebner klagt gegen «Bilanz»-Chefredaktor René Lüchinger wegen dessen Kritik an Ebners Rolle beim Converium-Handel. Die Motivation ist durchsichtig. So ein Handel hat – egal wie er herauskommt – für beide beteiligten Seiten ein fünf- bis sechsstelliges Preisschild. Peanuts für Ebner, aber belastend für ein Redaktionsbudget. Dass die Gerichte solche Händel gerne benützen, um ihre Ressentiments gegen die Medien diskret, aber kostenwirksam zum Ausdruck zu bringen, zeigt sich immer wieder an den Kostenentscheiden. So hat die Berner Justiz den Bundesstadtredaktor der Weltwoche Urs Paul Engeler zwar von der Anklage, ein angeblich geheimes Dokument der Bundesanwaltschaft veröffentlicht zu haben, freigesprochen. Aber das Gericht hat ihm eine Entschädigung von lächerlichen 700 Franken zugesprochen, was bestenfalls für zweieinhalb Arbeitsstunden von Engelers Anwalt ausreicht. Auch in anderen Händeln hat es sich immer wieder bestätigt: Selbst wenn Medien unbeschadet aus solchen Auseinandersetzungen hervorgehen, bleiben wegen der lächerlichen Kostenentscheide immer wieder fünfstellige Summen an ihnen hängen – ein gewollter und tückischer Belästigungseffekt, mit dem voraus eilende Gefügigkeit und Beisshemmung erreicht werden soll.
Pardon, es ist eine Verallgemeinerung, aber ich wage sie trotzdem: Die Justiz mag die Medien nicht besonders. Sie schikaniert sie, wo sie kann. Da sie am Ende des Tages mehr Macht besitzt, wird sie so oder so am längeren Hebel bleiben. Umso wichtiger ist es, dass wir Medienleute Distanz halten und eben nicht zum Kadi rennen, wenn wir etwas auszutragen haben. Unser Gerichtssaal ist die Öffentlichkeit. Ihre Urteile sind schneller und in der Regel verständlicher.
Karl Lüönd ist freier Publizist und Buchautor

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