Zu guter Letzt: Kundenbindung unterbunden
Kundenbindungsmassnahmen geniessen allgemein keinen allzu guten Ruf. Oft bestehen Bedenken aufgrund Fragen des Datenschutzes. Manchmal werden sie auch als unzulässige Werbung verboten – so eben geschehen mit der Lovecard von Bayer Schering Pharma.
Kundenbindungsmassnahmen geniessen allgemein keinen allzu guten Ruf. Oft bestehen Bedenken aufgrund Fragen des Datenschutzes. Manchmal werden sie auch als unzulässige Werbung verboten – so eben geschehen mit der Lovecard von Bayer Schering Pharma. Mit der Lovecard hatte der deutsche Pharmariese junge Frauen in der Schweiz zum Kauf seiner Antibabypillen animiert. Bis zu ihrem 20. Geburtstag erhielten die Karteninhaberinnen satte 25 Prozent Rabatt auf die Verhütungspillen. Diese Vergünstigung, so haben jetzt die Behörden laut SDA-Meldung entschieden, sei unzulässige Werbung. Die Gerügte streut Asche über ihr Haupt und lässt verlauten, man werde sich natürlich an die behördliche Vorgabe halten. Nun muss man sich beim Pharmaunternehmen halt neue Verführungsmassnahmen einfallen lassen. Wie wär’s mit einer Packung Deluxe-Kondomen pro verkaufte Schachtel für den sicheren Seitensprung? Oder dem Versprechen auf eine Jahresladung Windeln, sollte das Präparat die gewünschte Wirkung verfehlen? Die wohl effizienteste Möglichkeit wäre jedoch die besonders in der Schweiz oft schamlos überteuerten Antibabypillen an alle Altersklassen einfach billiger zu verkaufen.
