Zu guter Letzt: Recherchieren kann ihre Geschichte gefährden
Ein Artikel in der aktuellen Ausgabe des Beobachters nimmt die TV-Sendung «Gesundheits-Sprechstunde» ins Visier. Unter dem Titel «Gekaufter TV-Auftritt» wird der Sendung vorgeworfen, dass gegen Geld Experten platziert werden können. Das tönt schrecklich und lässt die braven Konsumentenschützer erzittern. Der Autor scheint aber nicht zu wissen, dass genau das die neuen Sponsoring-Richtlinien des Bundesamtes für Kommunikation (Bakom) erlauben.
Stellungnahme des Beobachters:
Der Artikel «Recherchieren kann ihre Geschichte gefährden» behauptet, der Beobachter hätte unsauber recherchiert und würde unfair Bericht erstatten zum Thema Sponsoring in der TV-Sendung «Gesundheit-Sprechstunde». Die Behauptung ist falsch. Der Beobachter hat nicht den Vorwurf erhoben, die Sponsoring-Richtlinien seien verletzt worden. Richtig ist aber: Gesundheit Sprechstunde stellte einer PR-Agentur in Aussicht, dass in der Sendung ein verschreibungspflichtes Medikament eines bestimmten Herstellers thematisiert würde. Gemäss Heilmittelgesetzgebung ist dies nicht erlaubt. Dieser Sachverhalt mit dem fragwürdigen Angebot (E-Mail an eine PR-Agentur) wird von Hans Jürg Deutsch nicht bestritten. Der Verantwortliche der TV-Sendung wurde im erwähnten Beobachter-Artikel mehrfach zitiert. Er konnte zu allen Vorwürfen Stellung nehmen. Sämtliche im Artikel verwendeten Zitate und Aussagen liegen schriftlich vor.
