Event-Branche ohne Soforthilfe am Abgrund
Eine aktuelle Umfrage des nationalen Branchenverbands Expo Event Swiss LiveCom Association zeigt, dass das Coronavirus in durchwegs allen KMU aus dem Umfeld der Live-Kommunikation bereits jetzt unheilbare Wunden hinterlässt. Die Branche schlägt zum wiederholten Mal und so laut wie noch nie Alarm.

Zurzeit sieht sich die Live-Kommunikationsbranche mit Aufgaben konfrontiert, wie sie die Gesellschaft seit langem nicht mehr meistern musste. Wie der Branchenverband schreibt, laufe die gesamte Situation rund um das Coronavirus schon «komplett und mit rasendem Tempo aus dem Ruder» und niemand habe eine Ahnung, wie viel schlimmer das Ganze noch wird.
Unter seinen 160 aktiven Mitglieder-Firmen hat Expo Event Swiss LiveCom Association eine Umfrage gestartet. Dabei kamen folgende Zahlen hervor:
- Bis Ende April wird mit einem Stellenabbau von 30% gerechnet, falls bis dahin keine Finanzhilfen bereitstehen.
- Die effektive Liquiditätssicherung der Firmen ist naturgemäss vollkommen unterschiedlich bemessen, liegt aber im Schnitt zwischen einem und maximal drei Monaten.
- Erste Entlassungen mussten bereits ausgesprochen werden, obschon dies für alle Betriebe die absolute letzte Massnahme und brutale Notlösung ist.
- 96% der befragten Mitglieder mussten bereits Kurzarbeit beantragen.
- Der entfallene Brutto-Umsatz seit dem 28. Februar 2020 beträgt rund 260 Millionen Schweizer Franken.
- Der bis Ende Mai 2020 erwartete Brutto-Umsatz-Verlust beträgt rund 450 Millionen Schweizer Franken.
In diesem Zusammenhang begrüsst der Verband die am Mittwoch vom Bundesrat ausgerufene Massnahme des Rechtsstillstandes im Betreibungswesen ab Donnerstag bis und mit 4. April 2020, deren Wirkung aber eher psychologischer Natur sei. Ebenfalls begrüsst werden die zur Verfügung gestellten 10 Milliarden Franken für Kurzarbeit und Überbrückungskredite.
Die Hauptforderungen des Branchenverbands seien aber rasche und unbürokratische Massnahmen, weshalb er ein paar konkrete vorschlägt:
- Eine rückwirkende Anwendung der Kurzarbeitsentschädigung, damit auch der bis dato angefallene
- Ausfall geltend gemacht werden kann.
- Aussetzung von Bundessteuern, Mehrwertsteuern sowie Kantons- und Gemeindesteuern ohne Verzugszinsenlauf für die Unternehmen.
- Sonderregelung oder Aussetzung von Beitragszahlung für Sozialversicherungen / Familienzulagen ohne Negativfolgen für die Unternehmen.
- Sofortige Erweiterung des Anwendungsbereichs für Kurzarbeit auf befristete Verträge, temporäre Arbeitsverhältnisse, Geschäftsinhaberinnen und -inhaber, Lehrlinge, Personen, die aufgrund der Schulschliessungen ihre Kinder zu Hause betreuen und Mitarbeitende Ehepartner
Expo Event Swiss LiveCom Association wird diese Forderungen und die umfassende Sachlage erneut beim Bund vorbringen.
