UBI-Präsident Roger Blum erläutert Rolle der UBI bei Wahlen

Der Unabhängigen Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen (UBI) käme im Falle von Beschwerden in einem Wahljahr eine wichtige Rolle zu - Entscheide fällen könnte sie indes erst hinterher. UBI-Präsident Roger Blum hat am Freitag in Basel die Rolle der UBI bei Wahlen erläutert.

Die UBI müsste bei Beschwerden gegen Fernseh- oder Radiosendungen prüfen, ob diese politisch derart einseitig sind, dass das Sachgerechtigkeitsgebot verletzt wird. Dies sagte Blum vor den Medien. Doch könne die UBI dabei «keinesfalls regulierend in den Wahlkampf eingreifen». Grund sind die verschiedenen Fristen für Eingaben und Stellungnahmen beim vorgeschalteten Ombudsmann und danach bei der UBI selbst. Dies hätte laut Blum zur Folge, dass die UBI bei Beschwerden gegen Wahlsendungen einen Entscheid erst 2012 fällen und damit «gewissermassen Regeln für das Wahljahr 2015 aufstellen» könnte.

Laut UBI-Sekretariatsleiter Pierre Rieder kennt die Radio- und Fernsehgesetzgebung der Schweiz keine besonderen Bestimmungen zu Wahlen; Grundsätze muss die Rechtssprechung formulieren. Für die UBI stehe dabei die Chancengleicheit der Kandidierenden im Vordergrund – inhaltlich wie auch beim Zugang zu Wahlsendungen.

«Rein rundfunkrechtlicher Natur» sei die Aufgabe der UBI zudem auch bei Meinungsumfragen, sagte Blum. Sie hätte bei Beanstandungen zu prüfen, ob die Präsentation der Ergebnisse in Radio und Fernsehen sachgerecht erfolgte. Nicht prüfen dürfe sie aber, ob die Methoden des Meinungsforschungsinstituts wissenschaftlichen Anforderungen genügten. (SDA)
 

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