Presserat rügt Blick und Telebasel
Blick beschuldigte einen Zürcher Restaurator des Betrugs. Der Presserat hält fest, man hätte den Handwerker anhören müssen - und dürfe ihn nicht ohne Einwilligung fotografieren. Telebasel verletzte zudem die Privatsphäre einer Quartieraktivstin.
In mehreren Artikeln hat die Zeitung Blick schwere Vorwürfe gegen einen Zürcher Restaurator erhoben. Dieser soll Anzahlungen erhalten, die bestellten Möbel aber nie geliefert haben. Der Presserat hält nun fest, dass der Handwerker vor der Publikation hätte angehört werden müssen. Ausserdem muss sich der Handwerker nicht gefallen lassen, dass er von der Strasse aus in seinem Geschäft fotografiert wird. Ohne Einwilligung des Betroffenen wäre dies nur zulässig, wenn ein überwiegendes öffentliches Interesse vorliegt. Dies ist aber nicht der Fall, weil das Foto nicht dazu dient, die umstrittenen Geschäftspraktiken des Handwerkers zu dokumentieren, wie der Presserat in einer am Dienstag veröffentlichten Stellungnahme schreibt. Das gilt auch dann, wenn das Bild für die Veröffentlichung mit einem schwarzen Balken anonymisiert wird.
Schutz vor Aufnahme, Recht auf Stellungnahme
Gemäss Presserat schützt das Recht am eigenen Bild nämlich nicht nur vor der nicht bewilligten Veröffentlichung, sondern unter Umständen schon vor der Aufnahme. So gehe es auch nicht an, jemandem beispielsweise vor der Haustüre aufzulauern, gegen dessen Willen ein Bild zu machen und dieses zur Wahrung des Persönlichkeitsschutzes dann mit einem Balken zu versehen, schreibt der Presserat. Ausserdem hätte der Blick den Handwerker mit den schweren Vorwürfen konfrontieren müssen, bevor er den Artikel veröffentlichte. Zwar hat die Zeitung die meisten Vorwürfe schon in früheren Artikeln veröffentlicht, zusammen mit der Stellungnahme des Betroffenen. Gemäss Presserat wäre sie aber verpflichtet gewesen, dessen Sicht auch in den neuen Beiträgen einfliessen zu lassen. Zu neuen Anschuldigungen hätte der Restaurator ohnehin angehört werden müssen.
Der Presserat kommt in seiner Stellungnahme zum Schluss, dass der Blick das Recht des Betroffenen am eigenen Bild verletzt hat. Ausserdem hätte dieser vor der Publikation des Artikels angehört werden müssen. Dagegen hat die Zeitung weder die Wahrheitspflicht verletzt noch Informationen entstellt oder die «Erklärungen der Pflichten und Rechte der Journalistinnen und Journalisten» auf andere Weise verletzt.
Telebasel verletzt Privatsphäre
Telebasel hat mit laufender Kamera eine Quartieraktivistin bedrängt und so ihre Privatsphäre verletzt. Der Presserat hat eine Beschwerde teilweise gutgeheissen, wie er am Dienstag mitteilte. Die Frau wehrt sich gegen ein Bauprojekt; ein Interview hatte sie abgelehnt. Zwar dürfe ein Lokalfernsehsender eine politisch aktive Person im Bild aufnehmen, wenn diese in einer öffentlichen Funktion an einen öffentlichen Anlass geht. Jedoch sei unzulässig, jener Person «vor der Haustüre aufzulauern» und sie weiter zu bedrängen, wenn sie klar mache, dass sie weder Auskunft geben noch gefilmt werden wolle.
Die Betroffene exponiert sich gegen das als «Rheinhattan» apostrophierte Grossprojekt im Basler Rheinhafen Kleinhüningen. Sie ist auch Mitglied einer staatlichen Begleitgruppe dazu. Telebasel filmte einmal vor einem Gebäude, wo diese Gruppe eine Sitzung abhielt, sowie einmal vor der Haustüre der Frau. Weil die Frau zuvor eine per E-Mail gestellte Interviewanfrage abgelehnt hatte, sei es «unverhältnismässig», ihr danach mit der Kamera weiter zu folgen, hält der Presserat im Communiqué fest. (SDA)