Haushalte zahlen 11,30 Franken weniger für Radio- und TV-Empfang
Die Empfangsgebühren für Radio und Fernsehen werden ab sofort günstiger. Das Bundesgericht hat entschieden, dass die von der Billag einkassierten Gebühren jahrelang zu Unrecht der Mehrwertsteuer unterstellt wurden.
Das oberste Schweizer Gericht gab in einem am Mittwoch publizierten Urteil einem Angestellten der Eidgenössischen Finanzverwaltung recht. Der Beschwerdeführer hatte sich geweigert, den reduzierten Mehrwertsteuersatz von 2,5 Prozent auf den Radio- und TV-Empfangsgebühren zu entrichten. Er tat dies nach eigenen Angaben als Privatperson. Es gebe keinen Zusammenhang zwischen der Klage und seiner Arbeit beim Bund. Der Erfolg des Beschwerdeführers hat unmittelbare Konsequenzen: Die Radio- und TV-Empfangsgebühr unterliegt ab dem 1. Mai nicht mehr der Mehrwertsteuer, wie das Bundesamt für Kommunikation (Bakom) und die Billag mitteilten. Deshalb müssen sowohl die privaten Haushalte als auch die Unternehmen künftig weniger tief in die Tasche greifen. Der wegfallende Mehrwertsteueranteil von 2,5 Prozent bedeutet für jeden Haushalt Minderausgaben in Höhe von 11.30 Franken pro Jahr. Der zu entrichtende Betrag sinkt von jährlich 462,40 Franken auf 451,10 Franken. Die Firmen zahlen je nach Kategorie zwischen 14,90 Franken und 34,40 Franken weniger. «Wir setzen somit das Urteil des Bundesgerichts mit sofortiger Wirkung um», schrieb das Bakom.
Gebühr ohne Gegenleistung
Gemäss den Lausanner Richtern ist die Praxisänderung aus verschiedenen Gründen angezeigt. So erhalte der Gebührenzahler beispielsweise keine direkte Leistung vom Bund. Dieser nehme die Gebühr nicht entgegen, um als Gegenleistung ein Radio- oder Fernsehprogramm zu liefern. Ein solches Austauschverhältnis bildet jedoch die Grundlage für die Erhebung einer Mehrwertsteuer. Der Bund kaufe auch keine Programme bei der SRG oder anderen Anbietern ein. Vielmehr erhebe die Billag für den Bund die Empfangsgebühr, um damit die SRG und andere Programmanbieter zu subventionieren. Diese erhalten also vom Bund Leistungen, um einen vom Gesetz als förderungswürdig betrachteten Zweck zu erfüllen. Subventionen unterstehen jedoch nicht der Mehrwertsteuer, weil keine konkret umschriebene Gegenleistung dafür erwartet wird.
Ausserdem gehöre das Recht, Radio- und Fernsehprogramme zu empfangen, zur Informationsfreiheit und sei damit ein Grundrecht, argumentiert das Bundesgericht. Aus diesem Grund könne dieses Recht nicht vom Bund gegen die Entrichtung einer Gebühr eingeräumt werden. Das Bundesgericht vergleicht die Empfangsgebühr mit einer Kurtaxe: Das Gemeinwesen erhebt von einem bestimmten Personenkreis die Taxe. Der Ertrag wird an die Kur- oder Verkehrsvereine weitergeleitet, damit diese Leistungen erbringen, die im öffentlichen Interesse sind. Die Abgabepflichtigen können diese nutzen, müssen dies jedoch nicht.
Künftig wieder mit Mehrwertsteuer?
Das aktuelle Urteil beurteilt die heutige Rechtslage. In gut sechs Wochen wird das Schweizer Volk über die vom Parlament beschlossene Revision des Radio- und Fernsehgesetzes (RTVG) abstimmen. Diese soll zu einer zusätzlichen Senkung der Empfangsgebühr für die Haushalte auf rund 400 Franken führen. Zudem würden Unternehmen mit einem Jahresumsatz unter 500'000 Franken von der Abgabepflicht befreit. Die Revision sieht ausserdem eine Änderung des Mehrwertsteuergesetzes vor, durch die die Erhebung von Mehrwertsteuern auf die Radio- und
Fernsehempfangsgebühren festgelegt wird. Wörtlich heisst es dort: «[Die] erhobene Abgabe für Radio und Fernsehen gilt als steuerbares Entgelt.» Das Bakom stellt sich deswegen auf den Standpunkt, dass das Bundesgerichtsurteil keinen Einfluss auf die Abstimmung vom 14. Juni habe. Auch das Abstimmungsbüchlein muss laut Bundesratssprecher André Simonazzi nicht geändert werden. Vor den Bundeshausmedien erinnerte er daran, dass sich der Entscheid auf das geltende Recht beziehe. Er sagte aber auch, dass die Auswirkungen des Entscheids noch nicht vertieft abgeklärt worden seien.
Kein Entscheid über Rückerstattung
Im aktuellen Urteil nicht entschieden hat das Bundesgericht, was die Rückerstattung betrifft. Offen bleibt also, ob die Konsumenten ihre in den vergangenen Jahren zu viel bezahlten Beträge zurückerhalten. Genau dies fordert der Schweizerische Gewerbeverband (sgv), der gegen die geräteunabhängige Empfangsgebühr für Radio und Fernsehen kämpft. Insgesamt über 30 Millionen Franken seien seit 2011 bei den rund 2,8 Millionen Privathaushalten zu viel einkassiert worden, schrieb die Dachorganisation der Schweizer KMU in einem Communiqué. Auch das liberale Konsumentenforum verlangt eine direkte Rückzahlung an die Konsumenten. Das Bakom liess zu dieser Frage verlauten, dass «allfällige andere Auswirkungen dieses Urteils» zusammen mit der Eidg. Steuerverwaltung nun eingehend geprüft würden. «Im Moment können wir keine Zahlen » Dies gilt auch für die Höhe der erwarteten Steuerausfälle nach dem Bundesgerichtsurteil.(SDA)